BundesrechtInternationale VerträgeWTO-Abkommen - Kontrolle vor dem VersandArt. 8

Art. 8

In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date

01.01.1995

Artikel 8

Streitbeilegung

Streitfälle zwischen den Mitgliedern betreffend das Funktionieren dieses Übereinkommens fallen unter die Bestimmungen des Artikels XXIII des GATT 1994, ergänzt durch die Vereinbarung über Streitbeilegung.

Rückverweise

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