01.01.1995
Artikel 12
Verwaltung
1. Es wird ein Komitee für sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen eingesetzt, um ein regelmäßiges Forum für Konsultationen zu bieten. Dieses wird die Funktionen ausüben, die notwendig sind, um die Bestimmungen dieses Übereinkommens und die Förderung seiner Ziele, besonders im Hinblick auf eine Harmonisierung, durchzuführen. Das Komitee faßt seine Beschlüsse durch Konsens.
2. Das Komitee wird ad hoc Konsultationen oder Verhandlungen zwischen Mitgliedern bei bestimmten sanitären oder phytosanitären Fragen fördern und erleichtern. Das Komitee wird die Anwendung internationaler Normen, Richtlinien oder Empfehlungen durch alle Mitglieder fördern und diesbezüglich technische Konsultationen und Studien mit dem Ziel, die Koordination und Integration zwischen internationalen und nationalen Systemen und Ansätzen zur Genehmigung der Verwendung von Nahrungsmittelzusätzen oder die Festlegung von Toleranzen bei Verunreinigungen in Nahrungsmitteln, Getränken oder Futtermitteln unterstützen.
3. Das Komitee wird engen Kontakt mit den einschlägigen internationalen Organisationen auf dem Gebiet des sanitären und phytosanitären Schutzes halten, insbesondere mit der Codex Alimentarius Commission, dem Internationalen Tierseuchenamt und dem Sekretariat der Internationalen Pflanzenschutzkonvention mit dem Ziel, die bestmögliche wissenschaftliche und technische Beratung für die Handhabung dieses Übereinkommens zu sichern und außerdem sicherstellen, daß unnötige Doppelgeleisigkeiten vermieden werden.
4. Das Komitee wird ein Verfahren zur Überwachung des internationalen Harmonisierungsprozesses und der Verwendung internationaler Normen, Richtlinien oder Empfehlungen ausarbeiten. Zu diesem Zweck soll das Komitee in Verbindung mit den einschlägigen internationalen Organisationen eine Liste der internationalen Normen, Richtlinien oder Empfehlungen im Zusammenhang mit sanitären oder phytosanitären Maßnahmen, von denen das Komitee feststellt, daß sie größere Auswirkungen auf den Handel haben, erstellen. Die Liste soll einen Hinweis der Mitglieder auf jene internationalen Normen, Richtlinien oder Empfehlungen enthalten, die sie als Bedingungen für die Einfuhr verwenden oder auf deren Grundlage eingeführte Waren, die diesen Normen entsprechen, Zutritt zu ihren Märkten gestattet wird. Falls ein Mitglied keine internationale Norm, Richtlinie oder Empfehlung als Bedingung für die Einfuhr verwendet, soll das Mitglied den Grund dafür angeben, insbesondere wenn es der Meinung ist, daß die Norm nicht streng genug ist, um einen angemessenen sanitären oder phytosanitären Schutz zu gewährleisten. Wenn ein Mitglied seine Haltung ändert, nachdem es auf die Verwendung einer Norm, Richtlinie oder Empfehlung als Einfuhrvoraussetzung hingewiesen hat, soll es eine Erklärung für diese Änderung abgeben und sonach das Sekretariat wie auch die einschlägigen internationalen Organisationen informieren, außer wenn eine solche Notifikation und Erklärung gemäß den im Anhang B dargelegten Vorgangsweisen erfolgt.
5. Um unnötige Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, kann das Komitee gegebenenfalls beschließen, besonders bei Notifikationen die Informationen zu nützen, die durch die bestehenden Informationsverfahren bei den einschlägigen internationalen Organisationen verfügbar sind.
6. Das Komitee kann auf Grund einer Initiative eines der Mitglieder über die geeigneten Kanäle die einschlägigen internationalen Organisationen oder ihre nachgeordneten Organe einladen, bestimmte Angelegenheiten im Hinblick auf eine besondere Norm, eine Richtlinie oder Empfehlung zu untersuchen, einschließlich der Gründe für die Erklärungen für eine Nichtanwendung im Sinne des Absatzes 4 dieses Artikels.
7. Das Komitee wird das Funktionieren und die Durchführung dieses Übereinkommens drei Jahre nach Inkrafttreten des WTO-Abkommens überprüfen, danach je nach Notwendigkeit. Das Komitee wird erforderlichenfalls dem Rat für den Handel mit Waren Änderungen des Textes dieses Übereinkommens vorschlagen und zwar unter anderem unter Berücksichtigung der bei seiner Durchführung gewonnenen Erfahrungen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise