01.01.1995
Anhang 1
Anhang 1A
MULTILATERALE ABKOMMEN ÜBER DEN HANDEL MIT WAREN
Allgemeine interpretative Anmerkung zum Anhang 1A:
Bei Vorliegen einer Normenkollision zwischen einer Bestimmung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 und einer Bestimmung eines anderen im Anhang 1A zum Abkommen über die Errichtung der Welthandelsorganisation (im folgenden „WTO-Abkommen'' genannt) enthaltenen Abkommens hat die Bestimmung des anderen Abkommens im Ausmaß der Normenkollision Vorrang.
ALLGEMEINES ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN 1994
(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE LANDWIRTSCHAFT
(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ANWENDUNG SANITÄRER UND PHYTOSANITÄRER
MASSNAHMEN
(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER TEXTILIEN UND BEKLEIDUNG
(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER TECHNISCHE HANDELSHEMMNISSE
(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER HANDELSBEZOGENE INVESTITIONSMASSNAHMEN
(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES ARTIKELS VI DES ALLGEMEINEN
ZOLL- UND HANDELSABKOMMENS 1994
(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES ARTIKELS VII DES ALLGEMEINE
ZOLL- UND HANDELSABKOMMENS 1994
(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER KONTROLLE VOR DEM VERSAND
(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER URSPRUNGSREGELN
(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER EINFUHRLIZENZVERFAHREN
(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER SUBVENTIONEN UND AUSGLEICHSMASSNAHMEN
(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER SCHUTZMASSNAHMEN
(Anm.: wird als eigener Vertrag dokumentiert)
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