BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Slowakischen RepublikArt. 15

Art. 15

In Kraft seit 01. Dezember 1994
Up-to-date

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, zu dem die Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt sind.

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