Art. 15 — Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Slowakischen Republik
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Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, zu dem die Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt sind.
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