Auf dem Staatsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei werden die Republik Österreich und die Slowakische Republik Werbestellen für den Tourismus errichten. Die Vertragsparteien werden bestrebt sein, solchen Werbestellen, die keine auf Gewinn gerichtete Tätigkeit ausüben, sondern für den Reiseverkehr werben, nach Möglichkeit Hilfe und Unterstützung angedeihen zu lassen. Sie sichern einander Gleichheit der Bedingungen für deren Errichtung und Tätigkeit, insbesondere die Möglichkeit der Anstellung qualifizierter eigener Staatsbürger, zu.
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