des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
ANHANG VIII (NIEDERLASSUNGSRECHT) des EWR-Abkommens wird wie folgt geändert.
Nummer 8 (Richtlinie 90/366/EWG des Rates) erhält folgende Fassung:
„8. 393 L 0096: Richtlinie 93/96/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über das Aufenthaltsrecht der Studenten (ABl. Nr. L 317 vom 18. 12. 1993, S. 59)
Die Richtlinie gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgender Anpassung:
In Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 2 werden die Worte „Aufenthaltserlaubnis für einen Staatsangehörigen eines EWG-Mitgliedstaats“ durch das Wort „Aufenthaltserlaubnis“ ersetzt.“
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