01.12.1992
ANHANG I
AUF DEN IM UNTERABSATZ (a) VON ARTIKEL 2 BEZUG GENOMMEN WIRD
Erzeugnisse, die in die Kapitel 25 bis 97 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung von Waren (HS) fallen und auf welche dieses Abkommen keine Anwendung findet, wenn sie in die für jedes Erzeugnis einzeln angeführten EFTA-Staaten eingeführt werden.
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Tarif Ausgenommen bei der
Nr./UNr. Warenbezeichnung Einfuhr nach/in
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3501 Kasein, Kaseinate und andere
Kaseinderivate; Kaseinleime:
3501.10 - Kasein Liechtenstein
Schweiz
ex 3501.90 - andere:
- - sonstige, ausgenommen Kaseinleime Liechtenstein
Schweiz
3502 Albumine (einschließlich Konzentrate
aus zwei oder mehr Molkenproteinen,
die, berechnet auf die
Trockensubstanz, mehr als
80 Gewichtsprozent Molkenproteine
enthalten), Albuminate und andere
Albuminderivate:
ex 3502.10 - Eialbumin:
- - anders als ungenießbar oder Alle EFTA-Staaten
ungenießbar gemacht
ex 3502.90 - andere:
- - Milchalbumin, anders als
ungenießbar oder ungenießbar Alle EFTA-Staaten
gemacht
3505 Dextrine und andere modifizierte
Stärken (zB Quellstärke oder
veresterte Stärke); Leime auf der
Grundlage von Stärken, Dextrinen
oder anderen modifizierten Stärken:
ex 3505.10 - Dextrine und andere modifizierte
Stärken:
- - ausgenommen andere Stärkeether Österreich
und Stärkeester als in Wasser
lösliche
3505.20 - Leime Österreich
3809 Appretur- oder Endausrüstungsmittel,
Farbstoffträger zur Beschleunigung
des Färbens oder des Fixierens der
Farbstoffe und andere Erzeugnisse
und Zubereitungen (zB Appretur- und
Beizmittel), wie sie in der Textil-,
Papier- und Lederindustrie oder in
ähnlichen Industrien verwendet werden,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
3809.10 - auf der Grundlage von Stärke und
Stärkederivaten Österreich
- andere:
ex 3809.91 - - wie sie in der Textilindustrie
oder ähnlichen Industrien
verwendet werden:
- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse
enthaltend Österreich
ex 3809.92 - - wie sie in der Papierindustrie
oder ähnlichen Industrien
verwendet werden:
- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse
enthaltend Österreich
ex 3809.93 - - wie sie in der Lederindustrie
oder ähnlichen Industrien
verwendet werden:
- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse
enthaltend Österreich
3823 Zubereitete Bindemittel für
Gießereiformen oder Gießereikerne;
chemische Erzeugnisse und
Zubereitungen der chemischen Industrie
oder verwandter Industrien
(einschließlich solcher, die nur aus
Mischungen natürlicher Erzeugnisse
bestehen), anderweitig weder genannt
noch inbegriffen; Rückstände der
chemischen Industrie oder verwandter
Industrien, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen:
ex 3823.10 - zubereitete Bindemittel für
Gießereiformen oder Gießereikerne:
- - auf der Grundlage von Stärke oder
Dextrin Österreich
ex 3823.90 - andere:
- - mit einem Gesamtgehalt an Zucker, Österreich
Stärke, Stärkeerzeugnisse oder
Waren der Nummern 04.01 bis 04.04
von 30 Gewichtsprozent oder mehr
enthaltend
4501 Naturkork, unbearbeitet oder nur Österreich
vorbearbeitet; Korkabfälle; Kork, Island
zerkleinert, in Körner- oder Schweden
Pulverform
5301 Flachs, roh oder bearbeitet, aber Österreich
nicht gesponnen; Werg und Abfälle Liechtenstein
von Flachs (einschließlich Schweden
Garnabfälle und Reißspinnstoff) Schweiz
5302 Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder Österreich
bearbeitet, aber nicht gesponnen; Liechtenstein
Werg und Abfälle von Hanf Schweden
(einschließlich Garnabfälle und Schweiz
Reißspinnstoff)
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