ANHANG VIII
AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 9 BEZUG GENOMMEN WIRD
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HS-Warennummer Warenbezeichnung Land
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72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Österreich
Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Finnland
Stahl Schweden
Liechtenstein
Schweiz
ex 72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Norwegen
Stahl, ausgenommen Abfallblöcke
ex Kapitel 72-73 Waren, die unter das Abkommen Schweden
zwischen Schweden und der
Montanunion fallen und die
offensichtlich zur Herstellung
neuen Materials verwendet werden
oder deren diesbezügliche
Verwendung wahrscheinlich ist
74.03 Kupfer, raffiniert, und
Kupferlegierungen, unverarbeitet:
ex 74.03 Ingots oder ähnliche Rohblöcke aus Österreich
wiedereingeschmolzenem Kupfer
und Kupferabfälle
74.04 Abfälle und Schrott, aus Kupfer Österreich
76.02 Abfälle und Schrott, aus Aluminium Österreich
89.08 Schiffe und andere schwimmende Finnland
Konstruktionen, zum Abwracken
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