BundesrechtInternationale VerträgeEFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische RAnl. 1

Anl. 1

In Kraft seit 01. Dezember 1992
Up-to-date

AUF DEN IM UNTERABSATZ (a) VON ARTIKEL 2 BEZUG GENOMMEN WIRD

Erzeugnisse, die in die Kapitel 25 bis 97 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung von Waren (HS) fallen und auf welche dieses Abkommen keine Anwendung findet, wenn sie in die für jedes Erzeugnis einzeln angeführten EFTA-Staaten eingeführt werden.

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Tarif Ausgenommen bei der

Nr./UNr. Warenbezeichnung Einfuhr nach/in

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3501 Kasein, Kaseinate und andere

Kaseinderivate; Kaseinleime:

3501.10 - Kasein Liechtenstein

Schweiz

ex 3501.90 - andere:

- - sonstige, ausgenommen Kaseinleime Liechtenstein

Schweiz

3502 Albumine (einschließlich Konzentrate

aus zwei oder mehr Molkenproteinen,

die, berechnet auf die

Trockensubstanz, mehr als

80 Gewichtsprozent Molkenproteine

enthalten), Albuminate und andere

Albuminderivate:

ex 3502.10 - Eialbumin:

- - anders als ungenießbar oder Alle EFTA-Staaten

ungenießbar gemacht

ex 3502.90 - andere:

- - Milchalbumin, anders als

ungenießbar oder ungenießbar Alle EFTA-Staaten

gemacht

3505 Dextrine und andere modifizierte

Stärken (zB Quellstärke oder

veresterte Stärke); Leime auf der

Grundlage von Stärken, Dextrinen

oder anderen modifizierten Stärken:

ex 3505.10 - Dextrine und andere modifizierte

Stärken:

- - ausgenommen andere Stärkeether Österreich

und Stärkeester als in Wasser

lösliche

3505.20 - Leime Österreich

3809 Appretur- oder Endausrüstungsmittel,

Farbstoffträger zur Beschleunigung

des Färbens oder des Fixierens der

Farbstoffe und andere Erzeugnisse

und Zubereitungen (zB Appretur- und

Beizmittel), wie sie in der Textil-,

Papier- und Lederindustrie oder in

ähnlichen Industrien verwendet werden,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

3809.10 - auf der Grundlage von Stärke und

Stärkederivaten Österreich

- andere:

ex 3809.91 - - wie sie in der Textilindustrie

oder ähnlichen Industrien

verwendet werden:

- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse

enthaltend Österreich

ex 3809.92 - - wie sie in der Papierindustrie

oder ähnlichen Industrien

verwendet werden:

- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse

enthaltend Österreich

ex 3809.93 - - wie sie in der Lederindustrie

oder ähnlichen Industrien

verwendet werden:

- - - Stärke oder Stärkeerzeugnisse

enthaltend Österreich

3823 Zubereitete Bindemittel für

Gießereiformen oder Gießereikerne;

chemische Erzeugnisse und

Zubereitungen der chemischen Industrie

oder verwandter Industrien

(einschließlich solcher, die nur aus

Mischungen natürlicher Erzeugnisse

bestehen), anderweitig weder genannt

noch inbegriffen; Rückstände der

chemischen Industrie oder verwandter

Industrien, anderweitig weder genannt

noch inbegriffen:

ex 3823.10 - zubereitete Bindemittel für

Gießereiformen oder Gießereikerne:

- - auf der Grundlage von Stärke oder

Dextrin Österreich

ex 3823.90 - andere:

- - mit einem Gesamtgehalt an Zucker, Österreich

Stärke, Stärkeerzeugnisse oder

Waren der Nummern 04.01 bis 04.04

von 30 Gewichtsprozent oder mehr

enthaltend

4501 Naturkork, unbearbeitet oder nur Österreich

vorbearbeitet; Korkabfälle; Kork, Island

zerkleinert, in Körner- oder Schweden

Pulverform

5301 Flachs, roh oder bearbeitet, aber Österreich

nicht gesponnen; Werg und Abfälle Liechtenstein

von Flachs (einschließlich Schweden

Garnabfälle und Reißspinnstoff) Schweiz

5302 Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder Österreich

bearbeitet, aber nicht gesponnen; Liechtenstein

Werg und Abfälle von Hanf Schweden

(einschließlich Garnabfälle und Schweiz

Reißspinnstoff)

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