01.10.1993
ANHANG IX
AUF DEN IN ABSATZ 3 VON ARTIKEL 9 BEZUG GENOMMEN WIRD
Mengenmäßige Beschränkungen und Maßnahmen mit gleicher Wirkung auf die Einfuhr der nachstehend angeführten Erzeugnisse werden zwischen dem 1. Jänner 1995 und dem 31. Dezember 2000 stufenweise abgeschafft.
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Ungarische
Kodex-Liste
der Einfuhrerzeugnisse Warenbezeichnung
(KTJ)
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13-15-900 - Andere Edelsteine und Halbedelsteine
(ausgenommen Industriediamanten)
13-71 - Schotter
23-9 - Edelmetalle und Legierungen
29-32-100 - Tisch- und Eßbesteck, Tafel- und
Haushaltsgeschirr aus Edelmetall
29-71-1 - Münzen, Plaketten und Abzeichen aus Metall
(Münzen gültiger Währung dürfen nicht
eingeführt werden)
29-80-001 - Waffen
29-90-001 - Munition und Sprengstoffe
32-90-001 - Artilleriewaffen, andere
Spezialausrüstungen
41-32-009 - Autowracks und Teile, die aus Autowracks
entfernt wurden
41-32-010 - erneuerte Autowracks
41-32-110 - Kraftfahrzeuge mit Vergasermotor, neu
41-32-120 - Kraftfahrzeuge mit Vergasermotor,
gebraucht
41-32-210 - Dieselkraftfahrzeuge, neu
41-32-220 - Dieselkraftfahrzeuge, gebraucht
41-32-410 - Elektrokraftfahrzeuge, neu
41-32-420 - Elektrokraftfahrzeuge, gebraucht
41-32-800 - Wohnwagen, selbstfahrend
41-32-900 - andere Wohnwagen
41-80-001 - Spezialfahrzeuge
41-90-001 - Spezialflugzeuge, Spezialwasserfahrzeuge
und Ausrüstungen für die Überquerung von
Gewässern
44-12-100 - allgemeine LB- oder CB-Telephonapparate
44-12-200 - Spezialtelephonapparate
44-12-300 - Münztelephonapparate
44-12-400 - Telephonapparate für die Serienschaltung
44-12-800 - andere Anlagen für die Automatisierung des
Betriebs von Telephonapparaten
44-13-310 - Selbstwähl-Nebenstellenanlagen
44-13-320 - Selbstwähl-Vermittlungszentralen
44-13-330 - Landzentralen
44-13-500 - elektronische Vermittlungszentralen
44-13-900 - andere Vermittlungszentralen
44-14-230 - Fernmeldeanlagen, koaxial
44-14-290 - andere Trägerfrequenzanlagen
44-14-900 - andere Fernmeldeanlagen
44-21-100 - Rundfunksender für Kurz- und Mittelwellen
44-21-200 - VHF-Sender
44-21-300 - TV-Sender
44-21-400 - Relaisanlagen
44-22-000 - spezielle Rundfunksender
44-23-900 - andere Sender-/Empfangsanlagen
44-24-100 - UHF-Anlagen, Schmalband
44-24-200 - UHF-Anlagen, Mittelband
44-24-300 - UHF-Anlagen, Breitband
44-24-900 - andere UHF-Anlagen
44-29-000 - andere drahtlose Fernmeldeanlagen und
-geräte
44-32-100 - Tonübertragungs-Studioanlagen
44-90-001 - spezielle Fernmeldeerzeugnisse
46-79-000 - andere Büroanlagen
47-90-001 - spezielle Instrumente
51-22-130 - Phosgene
ex 51-67-100 - Cyanchlorid und Cyanwasserstoffsäure
51-80-000 - radioaktives Spaltmaterial und Isotope
51-99-000 - Abfälle, für das Recycling von
anorganischen Rohstoffen geeignet
52-13-118 - gesättigte Derivate von Freon und Halon
ex 52-14-790 - Trichlornitromethan
ex 52-22-42 - Phenyl-1 und Propan-2-on
ex 52-25-190 - Anthransäure
52-12-581 - Essigsäureanhydrid
52-12-340 - Ethylether
ex 52-35-900 - Piperidin
53-12 - Alkaloide
53-30-001 *1) - Pharmazeutika für den menschlichen Genuß
geeignet, in Aufmachungen für den
Kleinverkauf, ausgenommen
serobakteriologische Zubereitungen
53-5 - andere pharmazeutische Zubereitungen
53-61-000 - zahnmedizinische Pharmazeutika
53-81-000 - Nahrungsmittelzubereitungen für den
menschlichen Genuß geeignet, in
Aufmachungen für den Kleinverkauf
53-90-001 - spezielle Erzeugnisse der pharmazeutischen
Industrie
56-19-000 - Abfälle aus Kautschuk
56-80-001 - spezielle Erzeugnisse der
Kautschukindustrie
57-00-001 - spezielle Kunststofferzeugnisse
ex 57-19 - MDI (Methyldiphenyldiisocyanat)
57-29-000 - Abfälle aus der Kunststofferzeugung, in
Rohformen
57-41-000 - Schaumstoffe, thermoplastisch
57-42-000 - Schaumstoffe, hitzehärtbar
57-43-900 - andere Schaumstoffe
57-91-000 - synthetische Reißspinnkabel
57-98-000 - Abfälle aus künstlichen Fasern
57-99-000 - Abfälle aus der Kunststoffverarbeitung
58-10-000 - Einweich- und Spülmittel
58-2 - Detergenzien und Geschirrspülmittel
59-00-001 - andere spezielle Erzeugnisse der
chemischen Industrie und verwandter
Industrien
59-26 - industrielle Sprengstoffe und
Feuerwerksprodukte
59-80-001 - Schießpulver, Sprengstoffe und
pyrotechnische Produkte
66-63 - Marken
68-1 - Schuhe aus Leder oder Lederersatz
68-2 - Hausschuhe
68-3 - Schuhe aus Kautschuk
68-4 - Schuhe aus Kunststoff
69-3 - Schmuck, Phantasieschmuck, Luxusartikel
aus Leder und Raucherzubehör
69-51-230 - Requisiten für den Militärsport
69-94 - Kunstwerke, Sammlungen und Antiquitäten
69-95 - Erzeugnisse der Volkskunst und der
angewandten Kunst
69-99-250 - Hilfsanlagen (Requisitien), Bestandteile
und elektrische Teile für
Unterhaltungsinstitutionen
69-99-252 - Bestandteile und elektrische Teile für
Spielautomaten
73-23-000 - Bettwäschestoffe aus Baumwolle
73-24-000 - Haushaltswäschestoffe aus Baumwolle
73-25-000 - Haushaltsdekorstoffe aus Baumwolle
73-29-000 - andere Stoffe aus Baumwolle
73-33-000 - Bettwäschestoffe aus Leinen
73-34-000 - Haushaltsprodukte aus Leinen
73-35-000 - Dekorprodukte aus Leinen
73-39-000 - andere Stoffe aus Leinen
73-44-000 - Haushaltsprodukte aus Hanf
73-46-000 - Stoffe aus Hanf
73-5 - andere konfektionierte Stoffe aus Bast
73-64-000 - Wollstoffe zur Herstellung von Decken
73-65-000 - Dekortextilien aus Wolle
73-66-000 - konfektionierte Wollteppiche und
wollartige Teppiche
73-75-000 - Dekortextilien aus Seide
73-79-000 - Andere Stoffe aus Seide
73-91-100 - nicht gewebte Textilien
73-91-300 - nicht gewebte Haushaltstextilien
73-91-400 - nicht gewebte Dekortextilien
73-91-500 - nicht gewebte Materialien zur Herstellung
von Decken
73-91-600 - nicht gewebte Teppiche
73-91-900 - andere nicht gewebte Textilien
73-92-100 - imprägnierte Stoffe oder Hartgewebe
73-93-000 - Steppstoffe
73-96-000 - Foliengewebe
73-98-000 - diverse andere Textilien
73-99-000 - andere konfektionierte Textilien
74-12-000 - Strickgarn
74-53-100 - Vorhänge aus Baumwollstoffen
74-53-200 - Vorhänge aus synthetischen Stoffen
74-53-900 - Vorhänge aus anderen Materialien
75-90-000 - andere Textilprodukte
76-11 - Unterwäsche aus gewebten Stoffen, für
Männer
76-12 - Unterwäsche aus gewebten Stoffen, für
Frauen
76-13 - Unterwäsche aus gewebten Stoffen, für
Knaben
76-14 - Unterwäsche aus gewebten Stoffen, für
Mädchen
76-21 - Unterwäsche aus gewirkten Stoffen, für
Männer
76-22 - Unterwäsche aus gewirkten Stoffen, für
Frauen
76-23 - Unterwäsche aus gewirkten Stoffen, für
Knaben
76-24 - Unterwäsche aus gewirkten Stoffen, für
Mädchen
76-31 - Unterwäsche aus anderen Materialien, für
Männer
76-32 - Unterwäsche aus anderen Materialien, für
Frauen
76-80 - halbfertige Unterwäsche
77-11 - Überbekleidung aus gewebten Stoffen, für
Männer
77-12 - Überbekleidung aus gewebten Stoffen, für
Frauen
77-13 - Überbekleidung aus gewebten Stoffen, für
Knaben
77-14 - Überbekleidung aus gewebten Stoffen, für
Mädchen
77-16-000 - Arbeitskleidung
77-17-000 - Überbekleidung für Uniformen aus gewebten
Stoffen
77-21 - Überbekleidung aus gewirkten Stoffen, für
Männer
77-22 - Überbekleidung aus gewirkten Stoffen, für
Frauen
77-23 - Überbekleidung aus gewirkten Stoffen, für
Knaben
77-24 - Überbekleidung aus gewirkten Stoffen, für
Mädchen
77-3 - Überbekleidung aus Leder oder Pelzen
77-41 - Überbekleidung aus anderen Materialien,
für Männer
77-42 - Überbekleidung aus anderen Materialien,
für Frauen
77-43 - Überbekleidung aus anderen Materialien,
für Knaben
77-44 - Überbekleidung aus anderen Materialien,
für Mädchen
77-80-000 - Halbfertige Überbekleidung
78-1 - fertige Bettwäsche
78-2 - fertige Haushalts- und Dekortextilprodukte
78-3 - Modewaren und Zubehör
78-50-200 - Strumpfhosen, für Frauen
78-52 - Socken, für Männer
78-53 - Strümpfe, für Frauen
78-54 - Socken, für Frauen
78-8 - Zelte und Zeltplanen
78-9 - andere Kleidung und fertige Erzeugnisse
(einschließlich gebrauchter Kleidung)
1. Nach technischen Besprechungen zwischen den Vertragsparteien wird Ungarn zum frühestmöglichen Zeitpunkt die in diesem Anhang aufgeführten Erzeugnisse in das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren (das Harmonisierte System) umwandeln. Sobald die Umwandlung erfolgt ist, basieren die Handelszahlen auf dem Harmonisierten System. Auf Verlangen einer Vertragspartei finden im Gemeinsamen Ausschuß Konsultationen über die Auswirkungen der Umwandlung statt.
2. Für die in diesem Anhang aufgeführten Erzeugnisse führt Ungarn auf Verlangen eines EFTA-Staates Besprechungen im Hinblick auf die Eröffnung von Mengenplafonds für spezifische, aus diesem EFTA-Staat eingeführte Erzeugnisse, die noch immer Einfuhrlizenzen unterliegen, für die in Anhang X noch keine Plafonds festgelegt wurden.
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*1) Die Einfuhr von Insulin (53-13-200) als Rohstoff ist in der Liste der lizenzpflichtigen Erzeugnisse nicht enthalten. Jedoch ist die Einfuhr von insulinhaltigen Pharmazeutika (53-30-001) lizenzpflichtig, unabhängig davon, ob die Bezeichnung „Insulin'' im Namen des Präparates vorkommt.
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