01.10.1993
ANHANG III
AUF DEN IN ABSATZ 2 (a) VON ARTIKEL 4 BEZUG GENOMMEN WIRD
1. Einfuhrzölle, die in Österreich und Schweden auf die in Tabelle
A dieses Anhangs angeführten Erzeugnisse mit Ursprung in Ungarn (Erzeugnisse des Vertrages über die Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl) angewandt werden, werden schrittweise gemäß den folgenden Zeitplänen abgeschafft:
(a) In Österreich wird jede Abgabe auf 50% des Ausgangszollsatzes
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens reduziert; weitere Reduzierungen auf 40%, 20%, 10% und 0% des Ausgangszollsatzes erfolgen jeweils am 1. Jänner 1994, 1995, 1996 und 1997.
(b) In Schweden wird jede Abgabe auf 60% des Ausgangszollsatzes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens reduziert; weitere Reduzierungen auf 40%, 20%, 10% und 0% des Ausgangszollsatzes erfolgen jeweils am 1. Jänner 1994, 1995, 1996 und 1997.
2. Einfuhrzölle, die in Norwegen und Schweden auf die in Tabelle B angeführten Erzeugnisse mit Ursprung in Ungarn angewandt werden, werden schrittweise gemäß den folgenden Zeitplänen abgeschafft:
Jede Abgabe wird auf 60% des Ausgangszollsatzes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens reduziert;
weitere Reduzierungen auf 40%, 20% und 0% des Ausgangszollsatzes erfolgen jeweils am 1. Jänner 1994, 1995 und 1996.
3. Einfuhrzölle, die in Österreich, Norwegen und Schweden auf die in den Tabellen C, D und E angeführten Textil- und Bekleidungserzeugnisse mit Ursprung in Ungarn angewandt werden, werden schrittweise gemäß den folgenden Zeitplänen abgeschafft:
(a) In Österreich wird jede Abgabe auf 65% des Ausgangszollsatzes
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens reduziert; weitere Reduzierungen auf vier Siebentel, drei Siebentel, zwei Siebentel und ein Siebentel des Ausgangszollsatzes erfolgen jeweils am 1. Jänner 1994, 1995, 1996 und 1997. Die verbleibende Abgabe wird am 1. Jänner 1998 abgeschafft.
(b) In Norwegen und Schweden wird jede Abgabe auf fünf Siebentel
des Ausgangszollsatzes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens reduziert;
weitere Reduzierungen auf vier Siebentel, drei Siebentel, zwei Siebentel und ein Siebentel des Ausgangszollsatzes erfolgen jeweils am 1. Jänner 1994, 1995, 1996 und 1997. Die verbleibende Abgabe wird am 1. Jänner 1998 abgeschafft.
4. Nachdem Liechtenstein und die Schweiz die Zollabgaben auf industrielle Erzeugnisse mit Ursprung in Ungarn auf 0% des Ausgangszollsatzes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens reduzieren, können sie im Falle von schwerwiegenden Störungen des inländischen Marktes, die sich aus dem geringeren Schutz bei in den Tabellen A bis E dieses Anhangs angeführten Erzeugnissen während des Abbaus der Zollabgaben für diese Erzeugnisse ergeben, Abgaben wiedereinführen, die ein Ausmaß an Schutz bieten, das nicht höher ist als das zu dem betreffenden Zeitpunkt in einem anderen EFTA-Staat vorherrschende und keinesfalls höher als die zu diesem Zeitpunkt in der Schweiz geltenden Meistbegünstigungsabgaben.
Tabelle A zu Anhang III
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Waren-
nummer HS-Code Warenbezeichnung
---------------------------------------------------------------------
26.01 Eisenerze und der Konzentrate, einschließlich
Schwefelkiesabbrände.
- Eisenerze und deren Konzentrate, ausgenommen
Schwefelkiesabbrände:
2601.11 - - nicht agglomeriert
2601.12 - - agglomeriert
26.02 Manganerze und deren Konzentrate,
einschließlich manganhaltiger Eisenerze und
Konzentrate mit einem Mangangehalt von
20 Gewichtsprozent oder mehr, berechnet auf
das Gewicht der Trockensubstanz.
26.19 Schlacke (ausgenommen granulierte Schlacke),
Hammerschlag, Zunder und andere Abfälle von
der Eisen- oder Stahlerzeugung.
ex 2619.00 - Hochofenstaub
27.01 Steinkohle; Briketts und ähnliche feste
Brennstoffe aus Steinkohle.
27.02 Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen
Gagat (Jet).
27.04 Koks und Halbkoks (Schwelkoks), aus Steinkohle,
Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert;
Retortenkohle.
ex 2704.00 - Koks und Halbkoks (Schwelkoks), aus Steinkohle
oder Braunkohle, ausgenommen Koks und Halbkoks
(Schwelkoks) für die Herstellung von
Elektroden
72.01 Roheisen und Spiegeleisen in Masseln, Blöcken
oder anderen Rohformen.
72.02 Ferrolegierungen.
- Ferromangan:
7202.11 - - mit einem Gehalt von mehr als
2 Gewichtsprozent Kohlenstoff
- andere:
ex 7202.99 - - sonstige:
- - - Ferrophosphor mit einem Phosphorgehalt
von mehr als 3 Gewichtsprozent, jedoch
weniger als 15 Gewichtsprozent
72.03 Durch direkte Reduktion von Eisenerz gewonnene
Eisenerzeugnisse und andere
Eisenschwammerzeugnisse, in Stücken, Pellets
oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit
von mindestens 99,94 Gewichtsprozent, in
Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen.
72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl;
Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl.
72.06 Eisen und nicht legierter Stahl in Form von
Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen
(ausgenommen Eisen der Nr. 7203).
72.07 Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.
- mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:
ex 7207.11 - - mit rechteckigem (einschließlich
quadratischem) Querschnitt und einer Breite
von weniger als der zweifachen Stärke:
- - - gewalzt oder stranggegossen
ex 7207.12 - - andere, mit rechteckigem (nicht
quadratischem) Querschnitt:
- - - gewalzt oder stranggegossen
ex 7207.19 - - sonstige:
- - - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt
und vorprofiliert, gewalzt oder
stranggegossen
ex 7207.20 - mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent oder
mehr Kohlenstoff:
- - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt und
vorprofiliert, gewalzt oder stranggegossen
72.08 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm
oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch
überzogen.
- in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer Stärke
von weniger als 3 mm und einer
Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder einer
Stärke von 3 mm oder mehr und einer
Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
7208.11 - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm
7208.12 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr, aber
nicht mehr als 10 mm
7208.13 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber
weniger als 4,75 mm
7208.14 - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm
- andere, in Rollen, nur warmgewalzt:
7208.21 - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm
7208.22 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr, aber
nicht mehr als 10 mm
7208.23 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber
weniger als 4,75 mm
7208.24 - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm
- nicht in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer
Stärke von weniger als 3 mm und einer
Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder einer
Stärke von 3 mm oder mehr und einer
Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
7208.31 - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße
gewalzt, mit einer Breite von 1 250 mm oder
weniger und einer Stärke von nicht weniger
als 4 mm, ohne Oberflächenmuster
7208.32 - - sonstige, mit einer Stärke von mehr als
10 mm
7208.33 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder
mehr, aber nicht mehr als 10 mm
7208.34 - - sonstige, mit einer Stärke von 3 mm oder
mehr, aber weniger als 4,75 mm
7208.35 - - sonstige, mit einer Stärke von weniger als
3 mm
- andere, nicht in Rollen, nur warmgewalzt:
7208.41 - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße
gewalzt, mit einer Breite von 1 250 mm oder
weniger und einer Stärke von nicht weniger
als 4 mm, ohne Oberflächenmuster
7208.42 - - sonstige, mit einer Stärke von mehr als
10 mm
7208.43 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder
mehr, aber nicht mehr als 10 mm
7208.44 - - sonstige, mit einer Stärke von 3 mm oder
mehr, aber weniger als 4,75 mm
7208.45 - - sonstige, mit einer Stärke von weniger als
3 mm
ex 7208.90 - andere:
- - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
72.09 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm
oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch
überzogen.
- in Rollen, nur kaltgewalzt, mit einer Stärke
von weniger als 3 mm und einer
Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder einer
Stärke von 3 mm oder mehr und einer
Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
7209.11 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr
7209.12 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber
weniger als 3 mm
7209.13 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber
nicht mehr als 1 mm
7209.14 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm
- andere, in Rollen, nur kaltgewalzt:
7209.21 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr
7209.22 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber
weniger als 3 mm
7209.23 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber
nicht mehr als 1 mm
7209.24 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm
- nicht in Rollen, nur kaltgewalzt, mit einer
Stärke von weniger als 3 mm und einer
Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder einer
Stärke von 3 mm oder mehr und einer
Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
7209.31 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr
7209.32 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber
weniger als 3 mm
7209.33 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber
nicht mehr als 1 mm
7209.34 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm
- andere, nicht in Rollen, nur kaltgewalzt:
7209.41 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr
7209.42 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber
weniger als 3 mm
7209.43 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber
nicht mehr als 1 mm
7209.44 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm
ex 7209.90 - andere:
- - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
72.10 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm
oder mehr, plattiert oder überzogen.
- verzinnt:
ex 7210.11 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr:
- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
ex 7210.12 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm:
- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
ex 7210.20 - verbleit, einschließlich Mattbleche:
- - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
- elektrolytisch verzinkt:
ex 7210.31 - - aus Stahl, mit einer Stärke von weniger als
3 mm und einer Mindeststreckgrenze von
275 MPa, oder mit einer Stärke von 3 mm oder
mehr und einer Mindeststreckgrenze von
355 MPa:
- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
ex 7210.39 - - sonstige:
- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
- anders verzinkt:
ex 7210.41 - - gewellt:
- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
ex 7210.49 - - sonstige:
- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
ex 7210.50 - mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden
überzogen:
- - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
ex 7210.60 - mit Aluminium überzogen:
- - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
ex 7210.70 - mit Farbe bestrichen, lackiert oder mit
Kunststoff überzogen:
- - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
ex 7210.90 - andere:
- - andere als versilbert, vergoldet, plattiert
oder emailliert, nur oberflächenbearbeitet,
einschließlich plattiert, oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
72.11 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger
als 600 mm, weder plattiert noch überzogen.
- nur warmgewalzt, mit einer Stärke von weniger
als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von
275 MPa, oder mit einer Stärke von 3 mm oder
mehr und einer Mindeststreckgrenze von
355 MPa:
7211.11 - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße
gewalzt, mit einer Breite von mehr als
150 mm und einer Stärke von nicht weniger
als 4 mm, nicht in Rollen, ohne
Oberflächenmuster
7211.12 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder
mehr
7211.19 - - sonstige
- andere, nur warmgewalzt:
7211.21 - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße
gewalzt, mit einer Breite von mehr als
150 mm und einer Stärke von nicht weniger
als 4 mm, nicht in Rollen, ohne
Oberflächenmuster
7211.22 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder
mehr
7211.29 - - sonstige
ex 7211.30 - nur kaltgewalzt, mit einer Stärke von weniger
als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von
275 MPa, oder mit einer Stärke von 3 mm oder
mehr und einer Mindeststreckgrenze von
355 MPa:
- - mit einer Breite von mehr als 500 mm
- andere, nur kaltgewalzt:
ex 7211.41 - - mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:
- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm
- - - mit einer Breite von 500 mm oder weniger,
in Rollen, zur Herstellung von Weißband
ex 7211.49 - - sonstige:
- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm
ex 7211.90 - andere:
- - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur
oberflächenbearbeitet
72.12 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger
als 600 mm, plattiert oder überzogen.
ex 7212.10 - verzinnt:
- - Weißblech und -band, nur
oberflächenbearbeitet
- - andere, mit einer Breite von mehr als
500 mm, nur oberflächenbearbeitet
- elektrolytisch verzinkt:
ex 7212.21 - - aus Stahl, mit einer Stärke von weniger als
3 mm und einer Mindeststreckgrenze von
275 MPa, oder mit einer Stärke von 3 mm oder
mehr und einer Mindeststreckgrenze von
355 MPa:
- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur
oberflächenbearbeitet
ex 7212.29 - - sonstige:
- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur
oberflächenbearbeitet
ex 7212.30 - anders verzinkt:
- - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur
oberflächenbearbeitet
ex 7212.40 - mit Farbe bestrichen, lackiert oder mit
Kunststoff überzogen:
- - Weißblech oder -band, nur lackiert
- - sonstige, mit einer Breite von mehr als
500 mm, nur oberflächenbearbeitet
ex 7212.50 - anders überzogen als versilbert, vergoldet,
platiniert oder emailliert, nur
oberflächenbearbeitet:
- - mit einer Breite von mehr als 500 mm
ex 7212.60 - plattiert:
- - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur
oberflächenbearbeitet
- - mit einer Breite von 500 mm oder weniger,
warmgewalzt, nur plattiert
72.13 Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, warmgewalzt, in unregelmäßigen
Rollen
72.14 Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, nur geschmiedet, warmgewalzt,
warmgezogen, auch nach dem Walzen verwunden
7214.20 - mit vom Walzen herrührenden Einkerbungen,
Rippen, Rillen oder anderen Verformungen, oder
nach dem Walzen verwunden
7214.30 - aus Automatenstahl
7214.40 - andere, mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff
7214.50 - andere, mit einem Gehalt von
0,25 Gewichtsprozent oder mehr, aber weniger
als 0,6 Gewichtsprozent Kohlenstoff
7214.60 - andere, mit einem Gehalt von
0,6 Gewichtsprozent oder mehr Kohlenstoff
72.15 Andere Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl.
ex 7215.90 - andere:
- - warmgewalzt, warmgezogen oder warm
stranggepreßt, nur plattiert
72.16 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.
7216.10 - U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt,
warmgezogen oder warm stranggepreßt, mit einer
Höhe von weniger als 80 mm
- L- oder T-Profile, nur warmgewalzt,
warmgezogen oder warm stranggepreßt, mit einer
Höhe von weniger als 80 mm:
7216.21 - - L-Profile
7216.22 - - T-Profile
- U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt,
warmgezogen oder warm stranggepreßt, mit einer
Höhe von 80 mm oder mehr:
7216.31 - - U-Profile
7216.32 - - I-Profile
7216.33 - - H-Profile
7216.40 - L- oder T-Profile, nur warmgewalzt,
warmgezogen oder warm stranggepreßt, mit einer
Höhe von 80 mm oder mehr
7216.50 - andere Profile, nur warmgewalzt, warmgezogen
oder warm stranggepreßt
ex 7216.90 - andere:
- - warmgewalzt, warmgezogen oder warm
stranggepreßt, nur plattiert
72.18 Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken (Ingots)
oder anderen Rohformen; Halbzeug aus rostfreiem
Stahl.
7218.10 - Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen
ex 7218.90 - andere:
- - gewalzt oder stranggegossen
72.19 Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem Stahl,
mit einer Breite von 600 mm oder mehr.
- nur warmgewalzt, in Rollen:
7219.11 - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm
7219.12 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr, aber
nicht mehr als 10 mm
7219.13 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber
weniger als 4,75 mm
7219.14 - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm
- nur warmgewalzt, nicht in Rollen:
7219.21 - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm
7219.22 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr, aber
nicht mehr als 10 mm
7219.23 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber
weniger als 4,75 mm
7219.24 - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm
- nur kaltgewalzt:
7219.31 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr
7219.32 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber
weniger als 4,75 mm
7219.33 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber
weniger als 3 mm
7219.34 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber
nicht mehr als 1 mm
7219.35 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm
ex 7219.90 - andere:
- - nur oberflächenbearbeitet, einschließlich
plattiert, oder anders als quadratisch oder
rechteckig zugeschnitten
72.20 Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem Stahl,
mit einer Breite von weniger als 600 mm.
- nur warmgewalzt:
7220.11 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr
7220.12 - - mit einer Stärke von weniger als 4,75 mm
ex 7220.20 - nur kaltgewalzt:
- - mit einer Breite von mehr als 500 mm
ex 7220.90 - andere:
- - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur
oberflächenbearbeitet, einschließlich
plattiert
- - mit einer Breite von 500 mm oder weniger,
warmgewalzt, nur plattiert
72.21 Stangen und Stäbe, warmgewalzt, in
unregelmäßigen Rollen, aus rostfreiem Stahl.
72.22 Andere Stangen und Stäbe aus rostfreiem Stahl;
Profile aus rostfreiem Stahl.
7222.10 - Stangen und Stäbe, nur warmgewalzt,
warmgezogen oder warm stranggepreßt
ex 7222.30 - andere Stangen und Stäbe:
- - warmgewalzt, warmgezogen oder warm
stranggepreßt, nur plattiert
ex 7222.40 - Profile:
- - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm
stranggepreßt, auch nur plattiert
72.24 Anderer legierter Stahl in Form von Rohblöcken
(Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus
anderem legierten Stahl.
7224.10 - Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen
ex 7224.90 - andere:
- - warmgewalzt oder stranggegossen
72.25 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten
Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr.
7225.10 - aus Silicium-Elektro-Stahl
ex 7225.20 - aus Schnellarbeitsstahl:
- - nur gewalzt, nur oberflächenbearbeitet,
einschließlich plattiert, oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
7225.30 - andere, nur warmgewalzt, in Rollen
7225.40 - andere, nur warmgewalzt, nicht in Rollen
7225.50 - nur kaltgewalzt
ex 7225.90 - andere:
- - nur oberflächenbearbeitet, einschließlich
plattiert, oder anders als quadratisch oder
rechteckig zugeschnitten
72.26 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten
Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm.
ex 7226.10 - aus Silicium-Elektro-Stahl
- - nur warmgewalzt
- - andere, mit einer Breite von mehr als 500 mm
ex 7226.20 - aus Schnellarbeitsstahl:
- - nur warmgewalzt
- - nur kaltgewalzt, mit einer Breite von mehr
als 500 mm
- - sonstige:
- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur
oberflächenbearbeitet, einschließlich
plattiert
- - - mit einer Breite von 500 mm oder weniger,
warmgewalzt, nur plattiert
- andere:
7226.91 - - nur warmgewalzt
ex 7226.92 - - nur kaltgewalzt:
- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm
ex 7226.99 - - sonstige:
- - - mit einer Breite von mehr als 500 mm, nur
oberflächenbearbeitet, einschließlich
plattiert
- - - mit einer Breite von 500 mm oder weniger,
warmgewalzt, nur plattiert
72.27 Stangen und Stäbe, warmgewalzt, in
unregelmäßigen Rollen, aus anderem legierten
Stahl.
72.28 Andere Stangen und Stäbe aus anderem legierten
Stahl; Profile aus anderem legierten Stahl;
Hohlbohrstangen und -stäbe, aus legiertem oder
nicht legiertem Stahl.
ex 7228.10 - Stangen und Stäbe aus Schnellarbeitsstahl:
- - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm
stranggepreßt, einschließlich nur plattiert
ex 7228.20 - Stangen und Stäbe, aus Silicium-Mangan-Stahl:
- - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm
stranggepreßt, einschließlich nur plattiert
7228.30 - andere Stangen und Stäbe, nur warmgewalzt,
warmgezogen oder warm stranggepreßt
ex 7228.60 - andere Stangen und Stäbe:
- - warmgewalzt, warmgezogen oder warm
stranggepreßt, nur plattiert
ex 7228.70 - Profile:
- - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm
stranggepreßt, einschließlich nur plattiert
7228.80 - Hohlbohrstangen und -stäbe
73.01 Spundwandeisen aus Eisen oder Stahl, auch
gelocht oder aus Teilen zusammengesetzt;
geschweißte Profile aus Eisen oder Stahl.
7301.10 - Spundwandeisen
73.02 Bahnbaumaterial aus Eisen oder Stahl, und zwar:
Schienen, Leitschienen, Zahnstangen,
Weichenzungen, Herzstücke,
Zungenverbindungsstangen und anderes Material
für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen,
Laschen, Schienenstühle, Stuhlkeile,
Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und
Spurstangen sowie andere, nur für das Verbinden
oder Befestigen von Schienen geeignetes
Material.
ex 7302.10 - Schienen:
- - andere als Stromschienen mit einem Leiter
aus Nichteisenmetall
7302.20 - Bahnschwellen
ex 7302.40 - Laschen und Unterlagsplatten:
- - gewalzt
ex 7302.90 - andere:
- Leitschienen
TABELLE C ZU ANHANG III
---------------------------------------------------------------------
Waren-
nummer HS-Code Warenbezeichnung
---------------------------------------------------------------------
52.04 Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für
den Kleinverkauf.
- nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf:
5204.11 - - 85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle
enthaltend
5204.19 - - sonstige
52.05 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),
85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle
enthaltend, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
52.06 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),
weniger als 85 Gewichtsprozent Baumwolle
enthaltend, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
52.08 Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder
mehr Baumwolle enthaltend, mit einem
Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
52.09 Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder
mehr Baumwolle enthaltend, mit einem
Quadratmetergewicht von mehr als 200 g.
52.10 Gewebe aus Baumwolle, weniger als
85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend,
überwiegend oder ausschließlich mit Chemiefasern
gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von
200 g oder weniger.
52.11 Gewebe aus Baumwolle, weniger als
85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend,
überwiegend oder ausschließlich mit Chemiefasern
gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr
als 200 g.
52.12 Andere Gewebe aus Baumwolle.
55.08 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen
Stapelfasern, auch in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
5508.10 - aus synthetischen Stapelfasern
55.09 Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen
Stapelfasern, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
55.11 Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen
oder künstlichen Stapelfasern, in Aufmachungen
für den Kleinverkauf.
5511.10 - aus synthetischen Stapelfasern,
85 Gewichtsprozent oder mehr solche Fasern
enthaltend
5511.20 - aus synthetischen Stapelfasern, weniger als
85 Gewichtsprozent solche Fasern enthaltend
58.01 Gewebte Samte und Plüsche sowie Chenillegewebe,
ausgenommen Waren der Nummer 58.02 oder 58.06.
5801.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
- aus Baumwolle
5801.21 - - Schußsamte und Schußplüsche, nicht
aufgeschnitten
5801.22 - - gerippte Schußsamte und gerippte
Schußplüsche, aufgeschnitten
5801.23 - - sonstige Schußsamte und Schußplüsche
5801.24 - - Kettsamte und Kettplüsche, nicht
aufgeschnitten
5801.25 - - Kettsamte und Kettplüsche, aufgeschnitten
5801.26 - - Chenillegewebe
- aus Chemiefasern:
5801.31 - - Schußsamte und Schußplüsche, nicht
aufgeschnitten
5801.32 - - gerippte Schußsamte und gerippte
Schußplüsche, aufgeschnitten
5801.33 - - sonstige Schußsamte und Schußplüsche
5801.34 - - Kettsamte und Kettplüsche, nicht
aufgeschnitten
5801.35 - - Kettsamte und Kettplüsche, aufgeschnitten
5801.36 - - Chenillegewebe
58.02 Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe,
ausgenommen gewebte Bänder der Nummer 58.06;
getuftete Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen,
ausgenommen Erzeugnisse der Nummer 57.03.
58.11 Textile Flächenerzeugnisse, als Meterware,
bestehend aus einer oder mehreren Lagen von
Spinnstoffen, mit wattierendem Material durch
Steppen oder auf andere Weise verbunden,
ausgenommen Stickereien der Nummer 58.10.
60.01 Samte, Plüsche einschließlich
Hochflorerzeugnisse und Schlingenerzeugnisse,
gewirkt oder gestrickt.
60.02 Andere gewirkte oder gestrickte
Flächenerzeugnisse.
6002.20 - andere, mit einer Breite von 30 cm oder
weniger
- andere, kettengewirkt (einschließlich
Erzeugnisse der Häkelgalonmaschine):
6002.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6002.42 - - aus Baumwolle
6002.43 - - aus Chemiefasern
- andere:
6002.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6002.92 - - aus Baumwolle
6002.93 - - aus Chemiefasern
61.01 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,
Anoraks (einschließlich Schijacken), Windjacken
(Blousons) und ähnliche Waren, gewirkt oder
gestrickt, für Männer oder Knaben, ausgenommen
solche der Nummer 61.03.
6101.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6101.20 - aus Baumwolle
6101.30 - aus Chemiefasern
61.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,
Anoraks (einschließlich Schijacken), Windjacken
(Blousons) und ähnliche Waren, gewirkt oder
gestrickt, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen
solche der Nummer 61.04.
6102.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6102.20 - aus Baumwolle
6102.30 - aus Chemiefasern
61.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange Hosen,
Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und kurze Hosen
(ausgenommen Badebekleidung), gewirkt oder
gestrickt, für Männer oder Knaben.
- Sakkos (Blazer):
6103.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6103.32 - - aus Baumwolle
6103.33 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6103.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
61.04 Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos (Blazer),
Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen,
Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und kurze Hosen
(ausgenommen Badebekleidung), gewirkt oder
gestrickt, für Frauen oder Mädchen:
- Jacken und Sakkos (Blazer):
6104.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6104.32 - - aus Baumwolle
6104.33 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6104.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- Kleider:
6104.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6104.42 - - aus Baumwolle
6104.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6104.44 - - aus künstlichen Spinnstoffen
61.05 Hemden, gewirkt oder gestrickt, für Männer oder
Knaben.
61.06 Blusen und Hemdblusen, gewirkt oder gestrickt,
für Frauen oder Mädchen.
6106.10 - aus Baumwolle
6106.20 - aus Chemiefasern
ex 6106.90 - aus sonstigen Spinnstoffen:
- - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
61.07 Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas, Bademäntel,
Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder
gestrickt, für Männer oder Knaben.
- Unterhosen:
6107.11 - - aus Baumwolle
6107.12 - - aus Chemiefasern
6107.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
61.08 Unterkleider, Unterröcke, Unterhosen,
Nachthemden, Pyjamas, Negliges, Bademäntel,
Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder
gestrickt, für Frauen oder Mädchen.
- Unterhosen:
6108.21 - - aus Baumwolle
6108.22 - - aus Chemiefasern
6108.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen
61.09 T-Shirts und Unterleibchen, gewirkt oder
gestrickt.
61.10 Pullover, Westen (Gilets) und ähnliche Waren,
einschließlich Unterziehpullis, gewirkt oder
gestrickt.
6110.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6110.20 - aus Baumwolle
6110.30 - aus Chemiefasern
61.12 Trainingsanzüge, Schianzüge und Badebekleidung,
gewirkt oder gestrickt.
- Trainingsanzüge:
6112.11 - - aus Baumwolle
6112.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6112.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
6112.20 - Schianzüge
61.13 6113.00 Bekleidung aus gewirkten oder gestrickten
Erzeugnissen der Nummer 59.03, 59.06 oder 59.07.
61.14 Andere Bekleidung, gewirkt oder gestrickt.
6114.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6114.20 - aus Baumwolle
6114.30 - aus Chemiefasern
61.15 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und
andere Strumpfwaren, einschließlich
Krampfadernstrümpfe und Fußbekleidung ohne
zusätzlich angebrachte Sohlen, gewirkt oder
gestrickt.
- Strumpfhosen:
6115.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen, mit einem
Titer von 67 dtex oder mehr je Einfachgarn
6115.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen
6115.20 - Damenstrümpfe (einschließlich Kniestrümpfe),
mit einem Titer je Einfachgarn von weniger als
67 dtex
- andere:
6115.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6115.92 - - aus Baumwolle
6115.93 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6115.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
62.01 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,
Anoraks (einschließlich Schijacken), Windjacken
(Blousons) und ähnliche Waren, für Männer oder
Knaben, ausgenommen solche der Nummer 62.03.
- andere:
6201.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6201.92 - - aus Baumwolle
6201.93 - - aus Chemiefasern
62.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,
Anoraks (einschließlich Schijacken), Windjacken
(Blousons) und ähnliche Waren, für Frauen oder
Mädchen, ausgenommen solche der Nummer 62.04.
- andere:
6202.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6202.92 - - aus Baumwolle
6202.93 - - aus Chemiefasern
62.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange Hosen,
Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und kurze Hosen
(ausgenommen Badebekleidung), für Männer oder
Knaben.
- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl.
und kurze Hosen:
6203.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6203.42 - - aus Baumwolle
6203.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6203.49 - - aus sonstigen Spinnstoffen
62.04 Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos (Blazer),
Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen,
Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und kurze Hosen
(ausgenommen Badebekleidung), für Frauen oder
Mädchen.
- Kleider:
6204.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6204.42 - - aus Baumwolle
6204.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6204.44 - - aus künstlichen Spinnstoffen
- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl.
und kurze Hosen:
6204.61 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6204.62 - - aus Baumwolle
6204.63 - - aus synthetischen Spinnstoffen
6204.69 - - aus sonstigen Spinnstoffen
62.05 Hemden für Männer oder Knaben.
6205.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6205.20 - aus Baumwolle
6205.30 - aus Chemiefasern
62.06 Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen.
6206.20 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6206.30 - aus Baumwolle
6206.40 - aus Chemiefasern
62.07 Unterleibchen, Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas,
Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche Waren, für
Männer oder Knaben.
62.08 Unterleibchen, Unterkleider, Unterröcke,
Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas, Negliges,
Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche Waren, für
Frauen oder Mädchen.
63.02 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche für die
Körperpflege und Küchenwäsche.
- andere Bettwäsche, bedruckt:
6302.21 - - aus Baumwolle
6302.22 - - aus Chemiefasern
6302.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere Bettwäsche:
6302.31 - - aus Baumwolle
6302.32 - - aus Chemiefasern
6302.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere Tischwäsche:
6302.51 - - aus Baumwolle
6302.53 - - aus Chemiefasern
6302.59 - - aus sonstigen Spinnstoffen
6302.60 - Wäsche für die Körperpflege und Küchenwäsche,
aus gewebten oder gewirkten
Frottiererzeugnissen, aus Baumwolle
- andere:
6302.91 - - aus Baumwolle
6302.93 - - aus Chemiefasern
6302.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
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