01.10.1993
ANHANG XI
AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 9 BEZUG GENOMMEN WIRD
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HS-Warennummer Warenbezeichnung
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72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen Österreich
oder Stahl; Abfallblöcke aus Finnland
Eisen oder Stahl Schweden
Liechtenstein
Schweiz
ex 72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen Norwegen
oder Stahl, ausgenommen
Abfallblöcke
ex Kapitel 72 - 73 Waren, die unter das Abkommen Schweden
zwischen Schweden und der
Montanunion fallen und die
offensichtlich zur Herstellung
neuen Materials verwendet
werden oder deren diesbezügliche
Verwendung wahrscheinlich ist
74.03 Kupfer, raffiniert, und
Kupferlegierungen;
unverarbeitet:
ex 74.03 Ingots oder ähnliche Rohblöcke Österreich
aus wiedereingeschmolzenem
Kupfer und Kupferabfälle
74.04 Abfälle und Schrott, aus Österreich
Kupfer
76.02 Abfälle und Schrott, aus Österreich
Aluminium
89.08 Schiffe und andere schwimmende Finnland
Konstruktionen, zum Abwracken
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