01.01.1993
Artikel 1
Ziele
Die Ziele dieses Abkommens sind:
a) durch die Ausweitung des gegenseitigen Handels die harmonische Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den EFTA-Staaten und Israel zu fördern;
b) faire Wettbewerbsbedingungen für den Handel zwischen den EFTA-Staaten und Israel zu schaffen;
c) auf diese Weise durch den Abbau der Handelshindernisse zu einer harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthandels beizutragen;
d) die Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten und Israel fördern.
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