01.01.1994
Artikel 3
Artikel 14 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„3. Dieses Abkommen tritt zu dem Zeitpunkt und unter den Bedingungen in Kraft, die im Anpassungsprotokoll zum Abkommen betreffend einen Ständigen Ausschuß der EFTA-Staaten vorgesehen sind.''
Keine Verweise gefunden
Rückverweise