BundesrechtInternationale VerträgeEWR-Abkommen – AnpassungsprotokollArt. 6

Art. 6Artikel 6

In Kraft seit 01. Januar 1994
Up-to-date

Artikel 129 Absatz 3 des EWR-Abkommens erhält folgende Fassung:

„(3) Dieses Abkommen tritt zu dem Zeitpunkt und unter den Voraussetzungen in Kraft, die im Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgesehen sind.“

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