In Protokoll 15 über Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Schweiz und Liechtenstein)
– werden im Titel die Worte „Schweiz und“ und in Artikel 11 die Worte „der Schweiz bzw.“ gestrichen;
– werden in Artikel 8 Absatz 1 die Worte „führen die Schweiz und“ durch das Wort „führt“ und in Artikel 8 Absatz 2 die Worte „Die Schweiz und Liechtenstein ergreifen“ durch die Worte „Liechtenstein ergreift“ ersetzt;
– werden die Artikel 2 bis 4 und der Artikel 9 Absatz 1 gestrichen.
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