1. Die Vertragsparteien richten einen dauernden und automatischen Datenaustausch der Strahlungs-Überwachungssysteme ein, um die Vorbereitung beider Seiten für jeden außergewöhnlichen Vorfall mit radiologischen Folgen zu unterstützen. Technische und administrative Einzelheiten werden im Rahmen einer Durchführungsvereinbarung festgelegt.
2. Wenn und sobald die Vertragsparteien Entscheidungshilfesysteme für die Unterstützung des außerbetrieblichen Notfallschutzes implementiert haben (z. B. System RODOS), sollen die von diesen Systemen zur Verfügung gestellten Informationen automatisch zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden.
3. Ein Jahresbericht über die Ergebnisse der Strahlenüberwachung, der auch die Ergebnisse der laborgestützten Überwachung enthält, wird der anderen Vertragspartei einmal jährlich übermittelt. Im Fall bedeutender Abweichungen vom Normalzustand wird diese Information unverzüglich der anderen Vertragspartei im Wege der Kontaktstellen übermittelt. Auf Ersuchen einer Vertragspartei übermittelt die andere Vertragspartei ergänzende Daten.
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