Vorwort
Art. 1
01.05.1990
Artikel 1
Die von der Gemeinschaft bei der Ausfuhr der nachstehend aufgeführten Erzeugnisse in die Republik Österreich angewandten mengenmäßigen Beschränkungen werden spätestens bis zu den im folgenden genannten Daten beseitigt.
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Harmonisiertes Warenbezeichnung Datum der
System Beseitigung
Position
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74.04 Abfälle und Schrott, aus Kupfer .......... 1. 1. 1993
ex 44.01 Brennholz von Nadelholz sowie Holz von
Kiefern und Tannen in Form von Plättchen
oder Schnitzeln .......................... 1. 1. 1993
ex 44.03 Rohholz, auch entrindet, oder vom Splint
befreit:
- andere, ausgenommen Holz von Pappeln ... 1. 1. 1993
Rohholz, zwei- oder vierseitig grob
zugerichtet, nicht weiter bearbeitet
- andere, ausgenommen Holz von Pappeln ... 1. 1. 1993
ex 44.07 Holz, in der Längsrichtung gesägt,
gemessert oder geschält, aber nicht
weiter bearbeitet, mit einer Dicke von
mehr als 6 mm:
- von Nadelholz, ausgenommen Brettchen
zum Herstellen von Kisten, Sieben und
ähnlichem ............................. 1. 1. 1993
ex 41.01 Rohhäute und Felle von Rindern, mit einem
Stückgewicht von weniger als 6 kg ....... 1. 1. 1992
ex 41.02 Rohe Felle von Schafen und Lämmern ...... 1. 1. 1992
ex 41.03 Rohe Häute und Felle von Ziegen und
Zickeln ................................. 1. 1. 1992
ex 43.01 Rohe Pelzfelle von Kaninchen ............ 1. 1. 1992
Art. 2
01.05.1990
Artikel 2
Die von der Republik Österreich bei der Ausfuhr der nachstehend aufgeführten Erzeugnisse in die Gemeinschaft angewandten mengenmäßigen Beschränkungen werden spätestens bis zu den im folgenden genannten Daten beseitigt.
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Harmonisiertes Warenbezeichnung Datum der
System Beseitigung
Position
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aus 26.20 Aschen und Rückstände, hauptsächlich
Blei enthaltend:
- Akkumulatorplatten und entleerte
ganze Akkumulatoren ................... 1. 1. 1991
aus 44.01 Holz von Abschnitzeln oder Teilchen:
Spreisselholz ........................... 1. 1. 1993
aus 44.03 Rohholz, ausgenommen tropische Hölzer
oder Holz mit Farbe, Beize, Kreosot und
anderen Schutzmitteln behandelt:
- Rohholz von Nadelbäumen, weder zwei-
noch vierseitig, grob zugerichtet
- Rohes Laubrundholz, Güteklasse B/C
- Rohholz von Buchen für die Herstellung
von Halbstoffen aus Holz .............. 1. 1. 1993
74.04 Abfälle und Schrott, aus Kupfer ......... 1. 1. 1993
76.02 Abfälle und Schrott, aus Aluminium ...... 1. 1. 1993