Dieses Abkommen kann jederzeit von jeder der beiden Vertragschließenden Parteien schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung wird am ersten Tag des dritten Monats nach ihrer auf diplomatischem Wege erfolgten Notifizierung wirksam.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihrer jeweiligen Regierung dazu gehörig bevollmächtigten Unterfertigten dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN in Dar es Salaam am 13. Mai 1987 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
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