01.01.1988
Anlage 1
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MUSTER DES VORDRUCKS DES EINHEITSPAPIERS NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 1
BUCHSTABE a DES ANHANGS II *1)
*1) In dem Freiraum unter den Feldern Nr. 15 und 17 des Exemplars Nr. 5 kann eine Übersetzung des Ausdrucks „Zurückzusenden an'' in die finnische, isländische, norwegische und schwedische Sprache eingefügt werden.
(Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)
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