BundesrechtInternationale VerträgeEG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I

EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I

In Kraft seit 01. Januar 1988
Up-to-date

Art. 1

01.01.1988

MUSTER NACH ARTIKEL 2 DES ÜBEREINKOMMENS *1)

Dieser Anhang enthält folgende Muster:

- Anlage 1: das Muster des Vordrucks des Einheitspapiers nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs II;

- Anlage 2: das Muster des Vordrucks des Einheitspapiers nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b des Anhangs II;

- Anlage 3: das Muster des Vordrucks der Ergänzungsblätter nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Anhangs II;

- Anlage 4: das Muster des Vordrucks der Ergänzungsblätter nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b des Anhangs II.

---------------------------------------------------------------------

*1) In allen Mustern dieses Anhangs kann sowohl die Bezeichnung „gemeinschaftliches Versandverfahren'' als auch die Bezeichnung „gemeinsames Versandverfahren'' verwendet werden.

Anl. 1

01.01.1988

Anlage 1

--------

MUSTER DES VORDRUCKS DES EINHEITSPAPIERS NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 1

BUCHSTABE a DES ANHANGS II *1)

*1) In dem Freiraum unter den Feldern Nr. 15 und 17 des Exemplars Nr. 5 kann eine Übersetzung des Ausdrucks „Zurückzusenden an'' in die finnische, isländische, norwegische und schwedische Sprache eingefügt werden.

(Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)

Anl. 2

01.01.1988

Anlage 2

--------

MUSTER DES VORDRUCKS DES EINHEITSPAPIERS NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 1

BUCHSTABE b DES ANHANGS II *1)

*1) In dem Freiraum unter den Feldern Nr. 15 und 17 des Exemplars Nr. 4/5 kann eine Übersetzung des Ausdrucks „Zurückzusenden an'' in die finnische, isländische, norwegische und schwedische Sprache eingefügt werden.

(Anm.: Anlage 2 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)

Anl. 3

01.01.1988

Anlage 3

--------

MUSTER DES VORDRUCKS DER ERGÄNZUNGSBLÄTTER NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 2

BUCHSTABE a DES ANHANGS II

(Anm.: Anlage 3 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)

Anl. 4

01.01.1988

Anlage 4

--------

MUSTER DES VORDRUCKS DER ERGÄNZUNGSBLÄTTER NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 2

BUCHSTABE b DES ANHANGS II

(Anm.: Anlage 4 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)