01.01.1988
Artikel 2
Vorbehaltlich der Artikel 3 und 6 dieses Protokolls sind die Bestimmungen des Übereinkommens, die sich ausdrücklich auf die Vordrucke, Anmeldungen und Versandpapiere T 2 oder T 2 L beziehen, auf die Vordrucke, Anmeldungen und Versandpapiere T 2 ES, T 2 PT, T 2 L ES oder T 2 L PT anzuwenden.
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