01.07.1988
ANHANG IX
CODES, DIE IN DEN ZUR AUSSTELLUNG DER VERSANDANMELDUNGEN T 1 UND T 2
VERWENDETEN VORDRUCKEN ZU BENUTZEN SIND
Feld Nr. 1: Anmeldung
(Siehe Anhang VII)
Feld Nr. 19: Container
Folgende Codes sind zu verwenden:
0: Nicht in Containern beförderte Waren
1: In Containern beförderte Waren
Feld Nr. 25: Verkehrszweig an der Grenze
Die Codes sind in nachstehender Liste enthalten:
Code Verkehrszweige, Post und andere Beförderungsarten
A. Einziffriger Code (obligatorisch)
B. Zweiziffriger Code (zweite Ziffer den Vertragsparteien
freigestellt)
A B Bezeichnung
1 10 Seeverkehr
12 Waggon auf Seeschiff
16 Straßenfahrzeug mit eigenem
Antrieb auf Seeschiff
17 Anhänger oder Sattelschlepper auf
Seeschiff
18 Binnenschiff auf Seeschiff
2 20 Eisenbahnverkehr
23 Straßenfahrzeug auf Eisenbahn
3 30 Straßenverkehr
4 40 Luftverkehr
5 50 Postsendungen
7 70 Festinstallierte Transporteinrichtungen
8 80 Binnenschiffahrt
9 90 Eigener Antrieb
Feld Nr. 27: Ladeort/Entladeort
Die Codes sind von den Vertragsparteien festzulegen.
Feld Nr. 33: Warennummer
Erstes Teilfeld
In der Gemeinschaft sind die acht Ziffern der Integrierten Nomenklatur anzugeben. In den EFTA-Ländern sind im linken Teil dieses Teilfeldes die sechs Ziffern des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren einzutragen; für T 2- oder T 2 L-Papiere können gegebenenfalls weitere Angaben verlangt werden. Übrige Teilfelder
Auszufüllen unter Benutzung anderer besonderer Codes der Vertragsparteien (die Angabe sollte unmittelbar nach dem ersten Teilfeld beginnen).
Feld Nr. 51: Vorgesehene Grenzübergangsstellen
Bezeichnung der Länder
Folgende Codes sind zu verwenden:
Belgien B oder BE
Dänemark DK
Deutschland D oder DE
Griechenland EL oder GR
Frankreich FR
Irland IRL oder IE
Italien IT
Luxemburg LU
Niederlande NL
Vereinigtes Königreich GB
Schweiz CH
Österreich A oder AT
Spanien ES
Portugal PT
Norwegen NO
Schweden SE
Finnland FI
Island IS
Feld Nr. 52: Sicherheitsleistung
Angabe der Art der Sicherheitsleistung
Folgende Codes sind zu verwenden:
---------------------------------------------------------------------
Sachverhalt Code Andere erforderliche Angaben
---------------------------------------------------------------------
Gesamtbürgschaft .......... 1 - Nr. der
Bürgschaftsbescheinigung
- Zollstelle der
Bürgschaftsleistung
Einzelbürgschaft .......... 2
Barsicherheit ............. 3
Pauschalbürgschaft ........ 4
Befreiung von der
Sicherheitsleistung
(Titel IV der Anlage I) ... 6
Befreiung von der
Sicherheitsleistung für die
Strecke zwischen der
Abgangszollstelle und der
ersten Grenzübergangsstelle
(Artikel 10 Absatz 2
Buchstabe b des
Übereinkommens) ........... 7
Befreiung von der
Sicherheitsleistung für
bestimmte öffentliche
Einrichtungen ............. 8
---------------------------------------------------------------------
Angabe der Länder:
Die für Feld Nr. 51 vorgesehenen Codes sind zu verwenden.
Feld Nr. 53: Bestimmungszollstelle (und Land)
Die für Feld Nr. 51 vorgesehenen Codes sind zu verwenden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise