01.01.1993
FORMAT DER VORDRUCKE
Artikel 61
Die Vordrucke haben folgendes Format:
a) 210 x 297 mm bei den Ladelisten, wobei in der Länge Abweichungen von -5 bis +8 mm zugelassen sind;
b) 210 x 148 mm bei den Grenzübergangsscheinen und den Bürgschaftsbescheinigungen;
c) 148 x 105 mm bei den Eingangsbescheinigungen und den Sicherheitstiteln.
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