BundesrechtInternationale VerträgeEG - Gemeinsames Versandverfahren - Anlage IIArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. Januar 1993
Up-to-date

01.01.1993

TITEL I

ALLGEMEINES

Artikel 1

Diese Anlage legt die Durchführungsvorschriften des Übereinkommens und der Anlage I des Übereinkommens fest.

Rückverweise

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