Das vorliegende Abkommen tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und gilt bis 31. Dezember 1990. Seine Gültigkeitsdauer verlängert sich jeweils um weitere fünf Jahre, sofern nicht eine der beiden Seiten sechs Monate vor Ablauf seiner Gültigkeit schriftlich auf diplomatischem Wege die Absicht äußert, dieses zu kündigen.
Geschehen zu Wien, am 9. Juli 1987, in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und russischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise