Eine Investition, die auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen einer der beiden Vertragsparteien und den Investoren der anderen Vertragspartei vorgenommen worden ist, wird sowohl durch die Bestimmungen dieses Abkommens als auch durch die Bestimmungen der erwähnten besonderen Vereinbarung geregelt, je nachdem, welche für den Investor günstiger sind.
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