Dieses Abkommen tritt am Tag des Eintreffens der letzten Notifikation in Kraft, laut der die Erfüllung der laut Gesetzgebung beider Länder im Hinblick auf die Annahme des Abkommens erforderlichen Formalitäten bestätigt wird, und bleibt für einen Zeitraum von zehn Jahren in Kraft.
Danach verlängert sich die Geltungsdauer des Abkommens automatisch jeweils um ein Jahr, sofern es nicht von einer der beiden Parteien unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist schriftlich gekündigt wird.
Geschehen zu Wien, am 31. August 1984, in zwei Originalen in englischer Sprache, die beide gleichermaßen authentisch sind.
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