Zum Zwecke der Überwachung der praktischen Durchführung dieses Abkommens und der Erstellung periodischer Fortschrittsberichte wird eine permanente zypriotisch-österreichische zwischenstaatliche Kommission gebildet. Diese Kommission tritt auf Wunsch jeder der vertragschließenden Parteien im gegenseitigen Einvernehmen abwechselnd in der Republik Zypern und der Republik Österreich zusammen. Die Kommission arbeitet langfristige Programme für die Entwicklung einer für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit wirtschaftlicher und industrieller Natur aus sowie auf dem Gebiet des Warenhandels zwischen dafür in Frage kommenden und daran interessierten Unternehmen, Organisationen und Institutionen beider Länder und sucht Lösungen für Probleme zu finden, die sich im Zuge der Entwicklung von Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern ergeben könnten.
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