Im Hinblick auf eine Förderung der Ziele dieses Abkommens werden die vertragschließenden Parteien
a) den Austausch von Vertretern, Gruppen und Delegationen auf kaufmännischem und technischem Gebiet zwischen beiden Ländern, und
b) die Veranstaltung von Handelsmessen, Ausstellungen und anderen Förderungsmaßnahmen auf den Gebieten Handel und Technologie sowie die Teilnahme an diesen seitens Unternehmen und Organisationen des anderen Landes im eigenen Land fördern und erleichtern.
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