1. Der Internationale Rat für tropische Hölzer, der sich aus allen Mitgliedern der Organisation zusammensetzt, ist das oberste Organ der Organisation.
2. Jedes Mitglied ist im Rat durch einen Delegierten vertreten und kann Stellvertreter und Berater zur Teilnahme an den Tagungen des Rates ernennen.
3. Ein Stellvertreter ist ermächtigt, bei Abwesenheit des Delegierten oder unter besonderen Umständen in dessen Namen zu handeln und abzustimmen.
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