1. Der Rat ernennt für die Prüfung der Geschäftsbücher der Organisation unabhängige Rechnungsprüfer.
2. Eine von unabhängigen Rechnungsprüfern geprüfte Abrechnung des Verwaltungskontos und des Sonderkontos wird den Mitgliedern so bald wie möglich, spätestens jedoch sechs Monate nach Abschluß jedes Rechnungsjahres, zur Verfügung gestellt und dem Rat zur Genehmigung bei seiner nächsten Tagung vorgelegt. Eine Zusammenfassung der Jahresrechnung und der Bilanz wird nach der Prüfung und Genehmigung veröffentlicht.
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