Im Hinblick auf die Erreichung der einschlägigen Ziele, welche die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung in ihren Resolutionen 93 (IV) und 124 (V) über das Integrierte Rohstoffprogramm angenommen hat, und zum Nutzen sowohl der Erzeugerals auch der Verbraucher-Mitglieder sowie unter Berücksichtigung des Verfügungsrechtes der Erzeuger-Mitglieder über ihre Naturschätze, bestehen die Ziele des Internationalen Übereinkommens über tropische Hölzer 1983 (im folgenden als „dieses Übereinkommen“ bezeichnet) darin,
a) für die Zusammenarbeit und Konsultation zwischen Erzeuger- und Verbraucher-Mitgliedern einen geeigneten Rahmen zu schaffen, der alle maßgebenden Aspekte der Tropenholzwirtschaft berücksichtigt;
b) die Ausweitung und Diversifikation des internationalen Handels mit tropischen Hölzern zu fördern und die strukturellen Gegebenheiten des Marktes für tropische Hölzer zu verbessern, wobei zum einen die langfristige Zunahme des Verbrauches und eine ungestörte Versorgung des Marktes, zum andern lohnende Erzeuger- und angemessene Verbraucherpreise und eine Verbesserung des Zuganges zum Markt berücksichtigt werden;
c) die Forschung und Entwicklung zum Zwecke der Verbesserung der Forstwirtschaft und der Holznutzung zu fördern und zu unterstützen;
d) zwecks größerer Transparenz des internationalen Handels mit tropischen Hölzern die Marktinformation zu verbessern;
e) eine intensivere und weitergehende Verarbeitung von tropischen Hölzern in den Ländern der Erzeuger-Mitglieder zu ermutigen, um ihre Industrialisierung zu fördern und dadurch ihre Ausfuhrerlöse zu steigern;
f) die Mitglieder zur Förderung und Entwicklung der Forstwirtschaft und der Aufforstung mit tropischem Nutzholz zu ermutigen;
g) die Vermarktung und die Belieferung mit tropischen Hölzern aus den Erzeuger-Mitgliedern zu verbessern;
h) die Erarbeitung von nationalen Politiken zu fördern, die zum Ziel haben, die Nutzung und Erhaltung der Tropenwälder und ihrer genetischen Ressourcen nachhaltig sicherzustellen und das ökologische Gleichgewicht der betroffenen Regionen zu wahren.
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