Jeder Vertragschließende Teil verpflichtet sich, im Rahmen seiner, gesetzlichen Möglichkeiten alle Dokumente, Informationen und Daten, die aus der Durchführung dieses Abkommens in ihren Besitz gelangt sind, vertraulich zu behandeln und solche Dokumente oder Kopien hievon, Informationen und Daten nur mir vorheriger schriftlicher Bewilligung des anderen Vertragschließenden Teiles einem Dritten zur Verfügung zu stellen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise