KOORDINATION VON FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG BEI BESTANDTEILEN FÜR SONNENHEIZ- UND SONNENKÜHLSYSTEME
1. Ziel des Projektes
Das Ziel dieses Projektes ist die Erhöhung der Effizienz staatlicher F E-Programme für die Entwicklung von Bestandteilen für Sonnenheiz-, Sonnenkühl- und Warmwasserversorgungssysteme, einschließlich folgender Hauptbestandteile:
(a) Sonnenwärmekollektoren;
(b) Wärmespeicher für Sonnenenergie;
(c) solare Luftaufbereitung und -kühlung;
(d) gegebenenfalls andere wesentliche Bestandteile.
Der Aufgabenbereich des Projektes wird gegebenenfalls auch die aus Anhang I – „Untersuchung des Wirkungsgrades von Sonnenheiz- und Sonnenkühlsystemen“ entstehenden Ergebnisse miteinschließen, die bedeutende Teilaspekte des F E-Bereiches darstellen.
2. Mittel
Zur Verwirklichung des vorstehenden Zieles werden folgende Schritte unternommen werden:
(a) Übersicht über F E-Projekte im Sonnenenergiebereich
Die Teilnehmer an diesem Projekt (im folgenden als die „Teilnehmer“ bezeichnet) werden Informationen austauschen, einschließlich der F E-Ergebnisse in den in Absatz 1 (a) bis (d) oben genannten Bereichen, die völlig oder teilweise von dem Teilnehmer oder der Regierung des Teilnehmers finanziert werden, und aus denen der Teilnehmer oder die Regierung des Teilnehmers Informationen bezieht, und zwar entsprechend dem vom Beauftragten ausgearbeiteten speziellen Schema.
Innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung dieses Durchführungsübereinkommens werden die Teilnehmer dem Beauftragten eine Zusammenstellung der oben genannten Projektsübersichten für ihre Länder beibringen.
Der Beauftragte erstellt aus diesen Zusammenstellungen einen Bericht und wird ihn den Teilnehmern unverzüglich zuleiten. Es wird erwartet, daß die Teilnehmer diesen Bericht vervielfältigen und in ihren Ländern an alle interessierten Parteien verteilen. Die Teilnehmer werden ihre Beiträge auf den letzten Stand bringen, indem sie revidierte oder zusätzliche Übersichten über wichtige Errungenschaften oder neue Projekte beistellen.
(b) Austausch von Forschungspersonal, Ausrüstung und Materialien auf dem Sonnenenergiebereich
Insbesondere für jene in Absatz (a) oben genannten Projekte werden die Teilnehmer untereinander einen Austausch an Sonnenenergieforschern, Ausrüstung und Materialien durchführen. Die Initiierung eines solchen Austausches bleibt den interessierten Experten in den Ländern der Teilnehmer im Rahmen noch zu vereinbarender, detaillierter Vorkehrungen überlassen. Die Teilnehmer werden den Beauftragten von einem jeden solchen Austausch in Kenntnis setzen, und der Beauftragte wird darüber regelmäßig Berichte abfassen und diese den Teilnehmern zuleiten.
(c) Übersicht und Prüfung vorhandener F E-Vorhaben
Jeder Teilnehmer wird dem Beauftragten zwei bis drei Monate vor jeder Expertentagung einen kurzen Überblick (englisch erwünscht) über seine publik gemachten staatlichen F E-Vorhaben hinsichtlich der in Absatz 1 (a) bis (d) oben genannten Bestandteile zusenden. Der Beauftragte wird die Übersichten prüfen und danach einen Bericht über die wesentlichen Merkmale der auf der Tagung umrissenen Tätigkeiten geben.
3. Zeitplan
Drei Jahre (1. Jänner 1977 bis 31. Dezember 1979). Geplante Tagungen: Winter 1977/1978, Winter 1978/1979.
4. Ergebnisse
Diese gemeinsamen Tätigkeiten werden folgende Ergebnisse zeitigen:
(a) einen entsprechend dem empfohlenen Schema erstellten Bericht über die Ergebnisse der F E-Programme über die Bestandteile von Sonnenheiz- und Sonnenkühlsystemen in allen Teilnehmerländern;
(b) einen Bericht über die Ergebnisse des Austausches von Forschern, Materialien und Instrumenten;
(c) einen Bericht über die Hauptmerkmale der staatlichen F E-Vorhaben für Bestandteile von Sonnenheiz- und Sonnenkühlsystemen in den Teilnehmerländern.
Jeder Teilnehmer ist berechtigt, eine Abschrift von jedem Bericht über die Ergebnisse der gemeinsamen Tätigkeiten im Rahmen dieses Projektes zu erhalten.
5. Aufgaben des Beauftragten
Zusätzlich zu den in Absatz 2 oben beschriebenen Aufgaben ist der Beauftragte für die Gesamtleitung des Anhanges und die Durchführung der vom Exekutivkomitee geforderten Maßnahmen verantwortlich.
6. Finanzierung
(a) Jeder Teilnehmer trägt seine eigenen Kosten bei der Durchführung des Projektes, einschließlich der Kosten für die Berichterstattung und Reisespesen der Vertreter.
(b) Die Kosten für die Veranstaltung von Tagungen werden vom Gastgeberland getragen.
(c) Die Teilnahme an diesem Anhang wird erwartungsgemäß für jeden Teilnehmer einen jährlichen Aufwand von etwa 1/2 Mannjahr mit sich bringen.
7. Beauftragter
Der Beauftragte ist mit Zustimmung der Vertragschließenden Parteien namhaft zu machen.
8. Teilnehmer an diesem Projekt
Folgende Vertragschließende Parteien beteiligen sich an diesem Projekt:
die Republik Österreich,
das Ministerium für Handel und Industrie (Dänemark),
die Kernforschungsanlage Jülich Ges. m. b. H. (Deutschland),
der Consiglio Nazionale delle Ricerche (Italien),
das Stichting Energieonderzoek Centrum Nederland,
das Department of Scientific and Industrial Research (Neuseeland),
das Ministerio de Industria (Centro de Estudios de la Energia) (Spanien),
das Eidgenössische Amt für Energiewirtschaft (Schweiz),
die United States Energy Research and Development Administration.
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