Art. 6 — Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Italien
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Die Vertragsparteien werden die Fremdenverkehrswerbung, den Austausch und Vertrieb von Fremdenverkehrsinformationen und -publikationen sowie die regionalen Initiativen der gemeinsamen Fremdenverkehrswerbung weiterhin fördern und unterstützen.
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