Die Vertragsparteien werden im Interesse der weiteren Entwicklung des beiderseitigen Fremdenverkehrs die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der fremdenverkehrsbezogenen Raumplanung sowie des Umwelt- und des Naturschutzes im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin verstärken und zu diesem Zweck unter anderem die Einrichtung von alpinen Naturparks im Grenzgebiet in Erwägung ziehen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise