Dieses Abkommen tritt 60 Tage nach dem Austausch von Noten in Kraft, mit denen bestätigt wird, daß die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt worden sind.
Geschehen in Wien, am 22. April 1975, gleichbedeutend mit 11. Rabi Al – Akher, 1395, H, in drei Urschriften, jeweils in deutscher, arabischer und englischer Sprache, wobei alle drei Texte gleichermaßen verbindlich sind. Im Streitfalle betreffend die Auslegung dieses Abkommens ist der englische Text maßgebend.
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