1. Die Agentur hat folgende Organe:
– einen Verwaltungsrat,
– einen Geschäftsführenden Ausschuß,
– Ständige Gruppen für
– Notstandsfragen
– den Ölmarkt
– langfristige Zusammenarbeit
– die Beziehungen zu Förderländern und zu anderen Verbraucherländern.
2. Der Verwaltungsrat oder der Geschäftsführende Ausschuß kann mit Stimmenmehrheit jedes andere für die Durchführung des Programms erforderliche Organ einsetzen.
3. Die Agentur hat ein Sekretariat, das in den Absätzen 1 und 2 genannten Organe unterstützt.
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