Die Ständige Gruppe für Notstandsfragen überprüft laufend die Handhabung des besonderen Teils und erstattet gegebenenfalls dem Geschäftsführenden Ausschuß Bericht. Der Ausschuß unterbreitet dem Verwaltungsrat Vorschläge über geeignete Änderungen; dieser beschließt mit Stimmenmehrheit über derartige Vorschläge.
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