Bei der Ausarbeitung ihres Berichts nach Artikel 34 wird die Ständige Gruppe für Notstandsfragen
– die Ölgesellschaften konsultieren, um sicherzustellen, daß das System mit den Tätigkeiten der Industrie vereinbar ist;
– genaue Normen für die Harmonisierung der erforderlichen Informationen aufstellen, um die Vergleichbarkeit der Angaben sicherzustellen;
– Verfahren zur Gewährleistung der Vertraulichkeit der Informationen ausarbeiten.
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