Bei der Ausarbeitung ihrer Berichte nach Artikel 29 wird die Ständige Gruppe für den Ölmarkt
– die Ölgesellschaften konsultieren, um sicherzustellen, daß das System mit den Tätigkeiten der Industrie vereinbar ist;
– besondere Probleme und Fragen aufzeigen, die für die Teilnehmerstaaten von Belang sind;
– bestimmte Angaben festlegen, die für die Lösung dieser Probleme und Fragen nützlich und notwendig sind;
– genaue Normen für die Harmonisierung der erforderlichen Informationen aufstellen, um die Vergleichbarkeit der Angaben sicherzustellen;
– Verfahren zur Gewährleistung der Vertraulichkeit der Informationen ausarbeiten.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise