BundesrechtInternationale VerträgeGATT – zusätzliche Zugeständnisse (P6)

GATT – zusätzliche Zugeständnisse (P6)

In Kraft seit 01. September 1958
Up-to-date

Art. 1

1. Die Liste jedes an den Verhandlungen beteiligten Vertragsstaates zu diesem Protokoll gilt bei ihrem Inkrafttreten gemäß Absatz 2 als Liste des betreffenden Vertragsstaates zum Allgemeinen Abkommen.

2. Nach Unterzeichnung dieses Protokolls durch einen an den Verhandlungen beteiligten Vertragsstaat tritt die beiliegende Liste dieses Vertragsstaates entweder mit dem dreißigsten Tag nach Eingang einer Mitteilung dieses Vertragsstaates beim Geschäftsführenden Sekretär in Kraft, worin er diesem notifiziert, daß er beabsichtigt, seine in dieser Liste aufgeführten Zugeständnisse anzuwenden, oder aber zu einem von dem notifizierenden Vertragsstaat zu bestimmenden früheren Zeitpunkt; abgesehen von den in dieser Liste genannten Ausnahmen werden die darin enthaltenen Zugeständnisse alsdann wirksam.

3. Einem an den Verhandlungen beteiligten Vertragsstaat, welcher die in Absatz 2 genannte Notifizierung vorgenommen hat, steht es jederzeit frei, ein in der entsprechenden Liste zu diesem Protokoll vorgesehenes Zugeständnis ganz oder teilweise auszusetzen oder zurückzunehmen, das nach seiner Feststellung ursprünglich mit einem an den Verhandlungen beteiligten Vertragsstaat vereinbart wurde, der eine diesbezügliche Notifizierung nicht vorgenommen hat; dies gilt unter der Voraussetzung,

a) daß der an den Verhandlungen beteiligte Vertragsstaat, der ein derartiges Zugeständnis ganz oder teilweise aussetzt, dies den VERTRAGSSTAATEN binnen dreißig Tagen nach dem Zeitpunkt der Aussetzung mitteilt und auf Verlangen mit jedem Vertragsstaat, der an der betreffenden Ware wesentlich interessiert ist, Konsultationen führt;

b) daß der an den Verhandlungen beteiligte Vertragsstaat, der ein derartiges Zugeständnis ganz oder teilweise zurücknimmt, dies den VERTRAGSSTAATEN spätestens dreißig Tage vor der Zurücknahme mitteilt und auf Verlangen mit jedem Vertragsstaat, der an der betreffenden Ware wesentlich interessiert ist, Konsultationen führt; sowie

c) daß jedes derart ausgesetzte oder zurückgenommene Zugeständnis vom dreißigsten Tag ab Anwendung findet, nachdem die in Absatz 2 genannte Notifizierung seitens eines Vertragsstaates, mit dem das Zugeständnis ursprünglich vereinbart wurde, beim Geschäftsführenden Sekretär eingegangen ist.

4. In allen Fällen, in denen Artikel II des Allgemeinen Abkommens auf dessen Datum Bezug nimmt, ist das auf die Listen zu diesem Protokoll anwendbare Datum das Datum dieses Protokolls.

5. a) Dieses Protokoll wird beim Geschäftsführenden Sekretär hinterlegt und liegt am Sitz der VERTRAGSSTAATEN in Genf vom 23. Mai 1956 bis zum 31. Dezember 1956 zur Unterzeichnung auf;

b) der Geschäftsführende Sekretär übermittelt unverzüglich jedem Vertragsstaat des Allgemeinen Abkommens eine beglaubigte Abschrift dieses Protokolls und notifiziert ihm jede Unterzeichnung dieses Protokolls sowie jede Notifizierung gemäß Absatz 2.

6. Dieses Protokoll trägt das Datum des 23. Mai 1956. Seine Bestimmungen treten in Übereinstimmung mit den Absätzen 2 und 3 in Kraft.

GESCHEHEN zu Genf, in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut, soweit in den beiliegenden Listen nichts anderes bestimmt wird, gleichermaßen verbindlich ist.

(Übersetzung.)

Anl. 1

Sechstes Protokoll zusätzlicher Konzessionen vom 23. Mai 1956 LISTE XXXII - ÖSTERREICH Der Text dieser Liste ist nur in englischer Sprache authentisch.

Teil I - Meistbegünstigungstarif

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Tarifnummer

des Entwurfes Warenbezeichnung Vertragszollsatz

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in % des

Wertes bzw.

in Schilling

für 100 kg

03.02 aus A - Aal, Lachs, geräuchert, nicht

luftdicht verschlossen .............. 20%

04.04 aus A - Hartkäse:

„Grana” („Parmesan” und

„Reggiano”), „Pecorino”, nicht

gerieben ............................ 200,-

Andere Spezialkäse:

„Fontina” und „Provolone” ....... 500,-

04.06 Honig der Nummer 04.06 zur gewerblichen

Anmerkung oder industriellen Herstellung von Back-,

Süß- oder Arzneiwaren gegen eine

diesbezügliche, vom Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Handel und

Wiederaufbau ausgestellte Bestätigung ... 200,-

08.02 aus A - Orangen vom 1. November bis 31. Mai 105,-

aus B - Mandarinen vom 1. November bis

31. Mai ................................. 105,-

E - Grapefruits ......................... 70,-

08.04 aus A - 1 - Tafeltrauben, frisch, in

Umschließungen im Gewichte bis

15 kg, vom 1. Juli bis

30. September ................... 30,-

08.05 B - Walnüsse:

1 - mit Schale ...................... 65,-

aus 08.11 Orangen (einschließlich kleine, unreife

Orangen), Mandarinen, auch zerkleinert,

in Salzwasser eingelegt ................. 21,-

aus 08.13 Zitronen-, Zedratfrucht-, Orangen- und

Mandarinenschalen, auch gemahlen oder in

Salzwasser eingelegt .................... 21,-

15.02 aus B - Tierischer Talg für technische Zwecke frei

16.03 A - Fleischextrakte, rein oder nur

gesalzen, in unmittelbaren

Umschließungen, die 5 kg oder mehr

enthalten ........................... 10%

höchstens

S 840,-

für 100 kg

16.04 aus B - 1 - b - gekochte oder geräucherte

Fische in Saucen, Mayonnaise,

Remoulade oder anderen, nicht

gelierenden Aufgüssen ....... 220,-

16.04 aus B - 1 - b - Kippered Heringe (gesalzene

und geräucherte Heringe, ohne

jeden Zusatz), in luftdicht

verschlossenen Behältnissen 150,-

20.02 aus A - 4 - geschälte Tomaten, in luftdicht

verschlossenen Behältnissen ..... 300,-

20.05 Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Muse und

Pasten, aus Früchten, eingekocht, auch

mit Zuckerzusatz:

B - Marmeladen .......................... 735,-

C - andere:

1 - Orangenjam ...................... 550,-

2 - sonstige ........................ 735,-

20.06 aus A - Ananas-, Guavas- und

Grapefruitkonserven, in luftdicht

verschlossenen Behältnissen ......... 350,-

20.07 Fruchtsäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz

von Alkohol:

A - ohne Zuckerzusatz:

1 - in Behältnissen mit einem

Fassungsraum von 20 Liter oder

mehr:

b - Dicksäfte:

3 - andere als von Äpfeln,

Birnen oder Trauben ..... 105,-

2 - in Behältnissen mit einem

Fassungsraum unter 20 Liter:

b - Dicksäfte:

3 - andere als von Äpfeln,

Birnen oder Trauben ..... 420,-

22.03 Bier:

A - mit einem Stammwürzgehalt von 20%

oder weniger:

aus 1 - Bier in Fässern ................. 90,-

für ein

Jahreskon-

tingent von

6200 hl

22.05 B - Wein aus frischen Weintrauben,

ausgenommen Schaumwein:

1 - mit einem Alkoholgehalt von

17,5 Volumprozent oder weniger:

a - in Behältnissen mit einem

Rauminhalt von mehr als

50 Liter .................... 300,-

aus 2 - Dessertweine mit einem

Alkoholgehalt von mehr als 17,5

bis einschließlich 18 Volumprozent 900,-

22.06 Wermutwein und andere Weine aus frischen

Weintrauben, unter Mitverwendung von

aromatischen Pflanzen oder Stoffen

hergestellt:

A - mit einem Alkoholgehalt von

17,5 Volumprozent oder weniger:

1 - in Behältnissen mit einem

Rauminhalt von mehr als 50 Liter 300,-

aus B - mit einem Alkoholgehalt von mehr

als 17,5 bis einschließlich

18 Volumprozent ..................... 900,-

22.09 aus C - Whisky ....... ...................... 2450,-

25.04 Natürlicher Graphit ..................... 4%

25.07 B - Schamottespeise und Dinaserden ...... 14,-

höchstens

15%

27.12 B - Vaselin, gereinigt:

1 - in Einzelpackungen, mit einem

Rohgewicht von mehr als 5 kg 20%

2 - in Einzelpackungen, mit einem

Rohgewicht von 5 kg oder weniger 30%

27.13 aus B - 1 - Ozokerit (Erdwachs), roh ........ frei

aus B - 2 - b - Ceresinrückstände, mit einem

Ceresingehalt von 40% oder

weniger ..................... frei

28.13 C - Kieselsäureanhydrid (reine Kieselerde,

feste kolloidale Kieselsäure und

Silicagel) .......................... 10%

28.15 A - Schwefelkohlenstoff ................. 15%

28.19 B - Zinkperoxyd ......................... frei

28.35 C - Zinksulfid .......................... 10%

29.40 B - Lab:

1 - in Einzelpackungen, mit einem

Rohgewicht von weniger als 5 kg 5%

2 - anders .......................... 3%

30.02 aus B - Sera und Vaccinen .. ................ 18%

aus 32.01 Gerbstoffauszüge aus Eukalyptus ......... frei

34.02 Organische grenzflächenaktive Stoffe;

grenzflächenaktive Zubereitungen und

zubereitete Waschmittel, auch mit Seife:

C - andere .............................. 24%

37.05 Platten, nicht perforierte Filme;

perforierte Filme mit einer Länge von 4 m

oder weniger; alle diese belichtet und

entwickelt (Negative oder Positive):

A - Filme ............................... 300,-

aus 38.11 Zubereitete substantive und nicht

flüchtige Mottenschutzmittel zur

Imprägnierung von Spinnstoffwaren, auf

der Grundlage von Triphenylmethanderivaten,

Triphenylphosphinderivaten und

chlorierten Phenylsulfonamiden .......... frei

aus 38.12 Zubereitete Zurichtemittel, zubereitete

Appreturmittel und zubereitete Beizmittel

für die Textil-, Papier- und Lederindustrie

oder für ähnliche Industrien, mit Ausnahme

von Appreturmitteln auf Stärkebasis ..... 20%

39.01 Kondensations-, Polykondensations- und

Polyadditions-Erzeugnisse (Phenoplaste,

Aminoplaste, Alkyde, Polyallylester und

andere ungesättigte Polyester, Silikone

und dergleichen), auch modifiziert,

polymerisiert oder linear:

A - Blöcke, Rohre, Schläuche, Stäbe,

Stangen, Profile, Platten, Folien,

Filme und Streifen:

3 - andere:

aus a - bedruckt oder geprägt,

ausgenommen Waren aus linearen

Polykondensationserzeugnissen

(Superpolyamiden,

Superpolyurethanen,

Superpolyestern und

dergleichen) ................ 23%

39.03 aus D - 2 - a - Carboxymethylzellulose ...... 20%

40.10 Transportbänder und Treibriemen, aus

vulkanisiertem Weichkautschuk:

aus B - andere, ohne Verwendung von

Spinnstoffen hergestellt ............ 25%

40.11 Reifen und Luftschläuche, für Fahrzeug-

und Flugzeugräder:

A - Reifen:

aus 1 - Hohlkammerreifen ................ 30%

2 - andere:

a - mit einem Stückgewicht von

2 kg oder weniger ........... 30%

b - mit einem Stückgewicht von

mehr als 2 kg ............... 30%

40.12 Hygienische, medizinische und

chirurgische Waren (einschließlich

Sauger), aus vulkanisiertem

Weichkautschuk, auch mit Teilen aus

Hartkautschuk ........................... 26%

40.15 Hartkautschuk (Ebonit), in Stücken,

Platten, Blättern, Streifen, Stäben,

Profilen oder Rohren; Abfälle, Mehl und

Bruch:

aus A - in unregelmäßig geformten Stücken

und in Stäben ....................... 20%

44.05 Holz, in der Längsrichtung gesägt,

geschnitten oder geschält, aber nicht

weiter bearbeitet, mit einer Stärke von

mehr als 5 mm:

Anmerkung 1:

Webschützenkantel der Nummer 44.05 zur

Herstellung von Webschützen, auf

Erlaubnisschein ......................... frei

(44 05) Anmerkung 4:

Holz der Nummer 44.05 zur Herstellung

von Schlägern für die Textilindustrie

sowie Skilatten aus Hickory gegen eine

Bestätigung des Bundesministeriums für

Handel und Wiederaufbau ................. frei

46.01 Geflechte und ähnliche Waren aus

Flechtstoffen, für alle Verwendungszwecke,

auch miteinander zu Bändern verbunden:

A - Hutgeflechte:

1 - aus Streifen oder dergleichen

(Kunststroh), aus synthetischer

oder künstlicher Masse mit einer

Breite von mehr als 5 mm ........ 8%

aus 2 - Hutgeflechte aus Stroh .......... frei

48.05 Wellpapier und Wellpappe (auch mit

aufgeklebter Deckschichte); Papier und

Pappe, nur gekreppt, plissiert, durch

Pressen oder Prägen gemustert oder

perforiert, in Rollen oder Bogen ........ 30%

48.09 Bauplatten aus Papiermasse, aus Fasern

von Holz oder von anderen pflanzlichen

Stoffen, auch mit natürlichen oder

künstlichen Harzen oder anderen

ähnlichen Bindemitteln hergestellt

(z. B. Holzfaserplatten):

A - Bauplatten, mit Kunststoffolien

überzogen ........................... 24%

aus 48.13 Kohlepapier ............................. 27%

50.09 Gewebe aus Seide oder Schappeseide:

B - andere:

1 - mit einem Quadratmetergewicht

von 80 g oder weniger ........... 30%

mindestens

S 19.500,-

für 100 kg

2 - sonstige ........................ 30%

mindestens

S 13.000,-

für 100 kg

51.04 Gewebe aus kontinuierlichen synthetischen

oder künstlichen Spinnstoffen

(einschließlich der aus Monofilen,

Streifen und ähnlichen Formen der

Nummer 51.02 hergestellten Gewebe):

A - aus synthetischen Spinnstoffen:

2 - andere als Möbelstoffe, nicht

florartig gewebt ................ 32%

mindestens

S 11.000,-

für 100 kg

B - aus künstlichen Spinnstoffen:

1 - Möbelstoffe, nicht florartig

gewebt .......................... 28%

2 - Futterstoffe aus kontinuierlichen

künstlichen Spinnstoffen, mit

einer Breite von 138 cm oder mehr,

einfärbig, in einfacher Grundbindung

(Taft-, Serge- oder Atlasbindung) 30%

mindestens

S 3100,-

für 100 kg

3 - andere:

a - ungemustert, einfärbig ...... 30%

mindestens

S 5500,-

für 100 kg

b - sonstige .................... 30%

mindestens

S 5900,-

für 100 kg

53.11 aus B - Gewebe aus Schafwolle oder feinen

Tierhaaren (andere als Möbelstoffe,

nicht florartig gewebt), mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 700 g 14%

+ S 1155,-

für 100 kg

56.06 Gewebe aus diskontinuierlichen

synthetischen oder künstlichen

Spinnstoffen:

A - Möbelstoffe, nicht florartig gewebt 28%

B - andere:

1 - Gewebe aus diskontinuierlichen

synthetischen Spinnstoffen ...... 32%

2 - Gewebe aus diskontinuierlichen

künstlichen Spinnstoffen:

a - mit einer gewichtsmäßigen

Beimengung von mehr als

8% Spinnstoffen des

Kapitels 51 ................. 30%

b - andere:

1 - aus Garn Nr. 50, englisch,

und darunter ............ 29%

2 - aus Garn über Nr. 50

englisch ................ 28%

58.04 Samte, Plüsche, Schlingengewebe und

Chenillegewebe, ausgenommen Waren der

Nummern 55.08 und 58.05:

A - aus Baumwolle:

1 - Schußsamte mit geschnürlter,

gewürfelter oder sonst gemusterter

Oberfläche sowie Möbelstoffe,

florartig gewebt:

a - Schußsamte mit geschnürlter,

gewürfelter oder sonst

gemusterter Oberfläche ...... 28%

aus 2 - Samte aus Baumwolle, andere als

Schußsamte der Nummer 58.04 A 1

und andere als Kettsamte mit

einem Quadratmetergewicht von

400 g oder weniger .............. 25%

59.05 Maschinell hergestellte Fischernetze mit

Anmerkung einer Länge von mehr als 100 m und einer

Breite von mehr als 3 m, gegen eine

Bestätigung des Bundesministeriums für

Handel und Wiederaufbau, daß der

Bezieher das Fischereigewerbe betreibt frei

59.11 Kautschutierte Gewebe, ausgenommen

Gewirke ................................. 28%

60.03 aus B - Strümpfe und Socken, aus Schafwolle 29%

64.05 Schuhteile (einschließlich Brandsohlen

und Absatzteile) aus Stoffen aller Art,

ausgenommen aus Metall:

B - andere .............................. 25%

66.02 Stöcke (einschließlich Bergstöcke und

Stöcke mit Sitzvorrichtung), Peitschen,

Reitgerten und dergleichen .............. 28%

aus 68.05 Schleif-, Polier- und Welzsteine zum

Handgebrauch, aus Naturstein ............ 18%

aus 68.06 Schleifmittel, natürliche oder

künstliche, in Pulver- oder Körnerform,

auf Geweben oder anderen Stoffen, unter

Verwendung von wasserfesten Bindemitteln

hergestellt, auch zugeschnitten, genäht

oder anders zusammengefügt, ausgenommen

Schleifpapier oder Schleifpappe ......... 10%

69.07 aus A - Unglasierte Boden- und

Wandbelagplatten (Fliesen) aus

Steinzeug ........................... 10%

69.08 aus B - Glasierte Boden- und Wandbelagplatten

(Fliesen) aus Steinzeug ............. 10%

aus 70.06 Röntgenschutzglas, geschliffen und

poliert, in der Stärke von 4 mm bis 20 mm

und mit einem spezifischen Gewicht

von 4,75 ................................ 18%

aus 70.07 Isolierglas aus mehreren Schichten ...... 25%

70.12 Glaskolben für Isolierbehälter, auch

unfertig:

B - andere:

1 - Glaskolben, mundgeblasen ........ 23%

70.15 Uhrgläser, Gläser für einfache Brillen

(andere als medizinische Brillen) und

dergleichen, gewölbt, gebogen oder in

ähnlicher Weise bearbeitet,

einschließlich Hohlkugeln und

Hohlkugelsegmente:

B - sonstige 25%

70.19 Glasperlen, Nachahmungen von echten

Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen

und ähnliche Glaskurzwaren; Würfel,

Steinchen, Plättchen, Bruch und Splitter,

aus Glas (auch auf Unterlagen), für

Mosaike und ähnliche Zierzwecke;

Glasaugen (auch für Spielzeug), mit

Ausnahme der Prothesen; Erzeugnisse aus

Glaskurzwaren; Phantasiewaren aus

lampengeblasenem (gesponnenem) Glas:

B - andere .............................. 25%

aus B - Würfel und Plättchen aus Glas für

Mosaike und ähnliche Zierzwecke ..... 15%

70.21 Andere Glaswaren ........................ 30%

71.12 Schmuckwaren und Juwelierwaren sowie

deren Teile, aus Edelmetallen oder

Edelmetallplattierungen:

A - aus Silber oder Silberplattierungen:

4 - andere .......................... 25%

B - aus Gold oder Goldplattierungen:

3 - andere .......................... 20%

C - aus Platin, Platinmetallen,

Platinplattierungen oder

Platinmetallplattierungen:

3 - andere .......................... 20%

71.13 Gold- und Silberschmiedearbeiten sowie

deren Teile, aus Edelmetallen oder

Edelmetallplattierungen:

A - aus Silber oder Silberplattierungen 25%

71.14 Andere Waren aus Edelmetallen oder

Edelmetallplattierungen:

A - aus Silber oder Silberplattierungen 25%

B - aus Gold oder Goldplattierungen ..... 18%

71.16 Phantasieschmuck (Bijouterie, nicht aus

Edelmetallen) ........................... 32%

73.01 aus A - Stahlroheisen, Hämatitroheisen,

Gießereiroheisen, ausgenommen

Holzkohlenroheisen .................. 5%

C - Roheisen, anderes ................... frei

73.06 A - Rohluppen und Rohschienen ........... 6%

B - Rohblöcke (Ingots) .................. 6%

aus 73.07 Vorgewalzte Blöcke (Blooms), Knüppel,

Brammen und Platinen, alle diese nicht

geschmiedet ............................. 9%

73.09 Universaleisen und Universalstahl ....... 11%

aus 73.10 Stabeisen und Stabstahl, warm gewalzt,

warm stranggepreßt (einschließlich

Walzdraht); Hohlbohrstähle für

Gesteinsbohrer .......................... 12%

aus 73.11 Profile aus Eisen oder Stahl, warm

gewalzt, warm stranggepreßt, auch gelocht,

aber nicht zusammengesetzt; Spundwandeisen

aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus

Teilen zusammengesetzt .................. 12%

73.12 A - Bandeisen und Bandstahl, warm gewalzt 14%

73.13 Bleche aus Eisen oder Stahl, warm oder

kalt gewalzt:

A - Elektrobleche ....................... 15%

B - andere:

1 - nur warm gewalzt, nicht entzundert

(Schwarzbleche), in der Stärke von:

a - 0,22 mm oder mehr ........... 14%

2 - warm gewalzt, entzundert

(dekapiert), auch nachgewalzt

(dressiert), in der Stärke von:

a - 0,22 mm oder mehr ........... 14%

3 - kalt gewalzt, in der Stärke von:

aus a - weniger als 3 mm bis

einschließlich 0,22 mm ...... 16%

4 - plattiert, überzogen oder mit

anderer Oberflächenbehandlung:

aus b - verzinkt oder verbleit ...... 18%

73.15 Qualitätskohlenstoffstahl und legierter

Stahl, in den in den Nummern 73.06

bis 73.14 angeführten Formen:

A - Qualitätskohlenstoffstahl, mit einem

Kohlenstoffgehalt von 0,6% und

darüber, jedoch weniger als 1,9%

(nicht legiert):

aus 1 - Rohblöcke (Ingots), vorgewalzte

Blöcke (Blooms), Knüppel, Brammen

und Platinen:

b - andere ...................... 8%

aus 4 - Stabstahl (einschließlich

Walzdraht); Hohlbohrstähle für

Gesteinsbohrer sowie Profile in

den Formen der Nummer 73.11:

b - nur warm gewalzt oder warm

stranggepreßt ............... 8%

5 - Bandstahl:

a - nur warm gewalzt, auch

entzundert (dekapiert) ...... 8%

aus b - nur kalt gewalzt, ausgenommen

Federnstahl (durch Härten

gefederter Bandstahl), bis

31. Dezember 1957 ........... 12%

7 - a - Drähte, auch überzogen,

ausgenommen isolierte Drähte

für die Elektrotechnik, nicht

plattiert, bis 31. Dezember

1957 ........................ 10%

B - Legierter Stahl:

aus 1 - Rohblöcke (Ingots), vorgewalzte

Blöcke (Blooms), Knüppel, Brammen

und Platinen:

b - andere ...................... 8%

2 - Sturze für Bleche, in Rollen:

a - nicht plattiert ............. 8%

b - plattiert ................... 10%

3 - Universalstahl:

a - nicht plattiert ............. 8%

b - plattiert ................... 10%

aus 4 - Stabstahl (einschließlich

Walzdraht), Hohlbohrstähle für

Gesteinsbohrer sowie Profile in

den Formen der Nummer 73.11:

b - nur warm gewalzt oder warm

stranggepreßt ............... 8%

5 - Bandstahl:

a - nur warm gewalzt, auch

entzundert (dekapiert) ...... 8%

c - plattiert, überzogen oder mit

anderer Oberflächenbehandlung:

1 - plattiert ............... 10%

2 - anderer ................. 10%

(73.15 B) aus 6 - Bleche:

a - Elektrobleche ............... 10%

b - andere Bleche:

1 - nur warm gewalzt ........ 8%

2 - nur entzundert

(dekapiert), auch

nachgewalzt (dressiert) 8%

3 - nur kalt gewalzt, mit

einer Stärke von:

a - 3 mm oder mehr ...... 10%

b - weniger als 3 mm .... 10%

4 - poliert, plattiert,

überzogen oder mit anderer

Oberflächenbehandlung:

a - plattiert ........... 10%

b - andere .............. 10%

5 - anders bearbeitet:

a - nur anders als

quadratisch oder

rechteckig

zugeschnitten:

1 - warm oder kalt

gewalzt, auch

entzundert

(dekapiert) ..... 10%

2 - poliert, plattiert,

überzogen oder mit

anderer

Oberflächenbe-

handlung ........ 10%

73.18 Rohre aus Schmiedeeisen oder Stahl, mit

Ausnahme der Waren der Nummer 73.19:

B - andere:

aus 2 - geschweißte Rohre:

a - roh, auch mit Asphalt, Teer,

Jute oder Glasfilzband

überzogen ................... 215,-

b - weiter bearbeitet ........... 255,-

73.23 A - 1 - Milchtransportkannen aus Eisen-

oder Stahlblech, verzinnt oder

lackiert ........................ 32%

73.33 Handnähnadeln, Stricknadeln, Häkelnadeln,

Durchziehnadeln und ähnliche Erzeugnisse

für Näh-, Strick-, Stick-, Filet- und

andere Handarbeiten, Stichel zum Sticken,

auch unfertig, aus Eisen oder Stahl:

B - andere .............................. 30%

aus 76.10 A - Fässer, Trommeln .................... 20%

B - Kannen (ausgenommen Milchkannen),

Dosen, Schachteln und ähnliche

Behälter, für Transport- oder

Verpackungszwecke, aus Aluminium,

einschließlich Verpackungsröhrchen .. 25%

82.02 aus B - 2 - Segmentkaltkreissägeblätter ...... 12%

82.08 Kaffeemühlen, Fleischfaschiermaschinen,

Püreepressen und andere mechanische

Geräte, wie sie üblicherweise im Haushalt

zum Vorbereiten, Zubereiten und Anrichten

von Speisen und Getränken verwendet

werden, mit einem Stückgewicht von 10 kg

oder weniger ............................ 27%

83.03 Panzerschränke, Türen und Fächer für

Stahlkammern, Sicherheitskassetten und

dergleichen, aus unedlen Metallen ....... 28%

84.01 A - Dampfkessel ......................... 22%

84.07 aus A - 1 - c - Wasserturbinen im

Stückgewicht von weniger

als 2500 kg ............. 22%

84.10 C - Hebewerke für Flüssigkeiten ......... 18%

84.11 aus C - Gaskompressoren, ausgenommen solche

im Stückgewicht von 200 kg bis

10.000 kg ........................... 10%

aus 84.19 Maschinen und Apparate zum Reinigen,

Sterilisieren, Füllen und Verschließen

von Milchflaschen, vollautomatisch ...... 10%

84.19 Maschinen und Apparate zum Waschen,

Füllen, Verschließen und Etikettieren

von Flaschen mit einer Stundenleistung

von 3000 Flaschen oder mehr, die

mindestens zwei angeführte Arbeitsvorgänge

ausführen ............................... 12%

84.21 aus B - Fahrbare Feuerlöscher, mit einer

Trockenpulverfüllung von mindestens

12 kg ................................ 18%

84.22 aus D - Stollenladegeräte, Schüttelrutschen 12%

84.23 aus B - Raupenbagger mit einem Löffelinhalt

von mehr als 1 Kubikmeter, im

Stückgewicht:

1 - von 5000 kg oder mehr ............ 10%

2 - unter 5000 kg .................... 12%

84.26 aus A - Melkmaschinen ........................ 12%

84.34 aus B - Klischees ............................ 15%

aus 84.36 Krempelsätze, Selfaktoren,

Ringspinnmaschinen ....................... 12%

84.41 F - Nähmaschinennadeln und Teile von

Nähmaschinen:

1 - Zentralbobbingreifer (Schiffchen)

System 2515 und Kapseln

System 15277 ..................... 15%

aus 84.42 Kombinierte Schuhdoppel- und

-ausputzmaschinen,

Schuhsohlenbefestigungsmaschinen ......... 12%

aus 84.47 Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von

Holz, andere als die der Nummer 84.49:

A - Nagelmaschinen und Astausflickautomaten 15%

B - Holzzerspaner, Furniermesser- und

Furnierschälmaschinen, Furnier- und

Sperrholzpressen .................... 20%

aus 84.49 Mit Preßluft betriebene Handwerkzeuge und

Handmaschinen ........................... 16%

84.52 Rechenmaschinen; Buchungsmaschinen,

Registrierkassen, Frankiermaschinen,

Kartenausgabemaschinen und dergleichen,

mit Rechenvorrichtung:

A - Buchungsmaschinen, auch mit

Registriervorrichtung ............... 1000,-

B - Rechenmaschinen, auch mit

Registriervorrichtung ............... 1000,-

84.54 A - Vervielfältigungsmaschinen und

-apparate, Totoregistriermaschinen .. 15%

84.61 C - Armaturen für Wasserleitungs-,

Heizungs- und sanitäre Anlagen, aus

Kupferlegierungen oder Leichtmetall;

Reduzierventile für komprimierte Gase;

Luftschlauchventile ................. 32%

85.19 Elektrische Geräte zum Schalten, Trennen,

Schützen, Abzweigen oder Verbinden

elektrischer Leitungen, zum Regeln,

Regulieren, Steuern, Verteilen des Stromes

(wie Schalter, Sicherungselemente,

Hochspannungsschutzgeräte, Steckdosen,

Verbindungsdosen, Widerstände, ausgenommen

Heizwiderstände, Widerstandslampen,

Regelwiderstände, Spannungsregler, Relais,

Schalt- und Verteilertafeln) mit Ausnahme

von Thermostaten:

B - andere, im Stückgewicht:

3 - unter 100 kg bis 5 kg ........... 23%

85.25 Isolatoren aus Stoffen aller Art:

B - aus keramischen Stoffen im

Stückgewicht:

aus 3 - unter 40 kg bis 15 kg .......... 16%

87.01 Traktoren (Zugmaschinen), auch mit

Seilwinden ausgestattet:

A - Radtraktoren, im Stückgewicht

(ohne Wasserballast und

Zusatzgewichte):

1 - über 3700 kg .................... 10%

C - andere, im Stückgewicht:

1 - über 5000 kg .................... 10%

87.12 Teile und Zubehör von Fahrzeugen der

Nummern 87.09 bis einschließlich 87.11:

B - andere:

aus 1 - Teile und Zubehör für Fahrräder

und Motorfahrräder, aus

Kunststoffen .................... 28%

90.03 Fassungen für Brillen, Zwicker, Lorgnons

und ähnliche Waren, sowie deren Teile:

C - aus anderen Stoffen ................. 20%

aus 90.05 Fernrohre, auch mit Prismen ............. 15%

aus 90.18 Atmungs- und Wiederbelebungsapparate zur

Verwendung im Bergbau ................... 15%

90.19 A - Künstliche Zähne und Zahnprothesen:

1 - aus Porzellan ................... 10%

90.21 Instrumente, Apparate und Modelle für

Vorführzwecke (z. B. in Schulen oder

Ausstellungen), nicht für andere Zwecke

verwendbar .............................. 10%

90.22 Maschinen und Apparate für die mechanische

Prüfung von verschiedenen Materialien (wie

z. B. Metallen, Holz, Textilien, Papier,

Kunststoffen) auf Härte, Zugfestigkeit,

Druckfestigkeit, Biegefestigkeit und

dergleichen ............................. 20%

92.02 Andere Saiteninstrumente:

B - andere .............................. 28%

92.09 aus B - Darmsaiten, auch in Verbindung mit

anderen Stoffen ..................... 23%

93.04 B - Kleinkalibergewehre ................. 20%

aus 93.05 Luftdruckgewehre ........................ 20%

94.03 Andere Möbel und Teile davon:

C - aus unedlen Metallen ................ 28%

95.05 A - 2 - Waren aus Korallen .............. 23%

97.06 Geräte für Freiluftspiele, Leichtathletik,

Gymnastik und andere Sportarten:

A - aus Holz:

aus 1 - Ski aus Hickoryholz ............ 30%

3 - andere .......................... 28%

97.07 Angelhaken, Angelgeräte; kleine Fangnetze

(Handnetze) aller Art; Lockgeräte,

Lerchenspiegel und ähnliche Jagdgeräte:

B - andere .............................. 25%

98.01 Knöpfe, Druckknöpfe, Manschettenknöpfe

und dergleichen Knöpfe einschließlich

Knopfrohlinge, Knopfformen und

Knopfteile):

B - andere:

3 - aus Perlmutter oder anderen

Muschelschalen und aus Trocas ... 30%

+ S 10.000,-

für 100 kg

98.03 Federhalter, Füllfederhalter,

Kugelschreiber, Füllbleistifte;

Bleistifthalter und dergleichen; Teile

davon und Zubehör (wie Bleistiftschützer,

Klipse und dergleichen), ausgenommen

Waren der Nummern 98.04 und 98.05:

A - Füllfederhalter mit Federn, mit einem

Zollwert je Stück:

2 - von S 100,- oder weniger ........ 30%

B - Füllfederhalter ohne Federn,

Kugelschreiber ...................... 30%

D - Füllbleistifte, auch mit Minen ...... 25%

aus 98.04 Schreibfedern aus Gold mit Spitzen aus

Iridium und andere Schreibfedern mit

Spitzen aus Iridium oder anderen

Hartmetallen ............................ 15%

98.15 Isolierflaschen und andere

Isolierbehälter; Teile davon

(einschließlich der passenden Becher,

jedoch mit Ausnahme der fertigen oder

unfertigen Glaskolben) .................. 30%

LISTE XXXII - ÖSTERREICH Teil II Präferential Tarif Fällt leer aus.

Anl. 1