In Anbetracht der Tatsache, daß nach den Gesetzen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken der Außenhandel in der UdSSR ein Staatsmonopol ist, wird die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in der Republik Österreich ihre Handelsvertretung haben, deren Rechtsstellung durch die in der einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildenden Beilage enthaltenen Bestimmungen geregelt ist.
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