BundesrechtInternationale VerträgeRegelung des Warenaustausches (Türkei)Art. 2

Art. 2

In Kraft seit 21. Juli 1934
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Die Türkei wird die Erzeugnisse türkischen Ursprungs und türkischer Herkunft frei und ohne jede Einschränkung oder Begrenzung nach Österreich einführen können, jedoch mit Ausnahme derjenigen Artikel, deren Einfuhr nach Österreich einer allgemein für alle Länder Anwendung findenden Sonderregelung unterliegt.

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