Die vertragschließenden Teile kommen überein, durch ihre heimische Gesetzgebung und Verwaltung die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um eine willkürliche oder ungerechte Anwendung ihrer Gesetzte und Verordnungen bezüglich der Zoll- und ähnlicher Fragen zu verhindern und um den durch solche Mißbräuche Benachteiligten Schadenersatz zu gewährleisten.
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