Die erforderlichen Bestimmungen zur Durchführung dieses Abkommens werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, insbesondere hinsichtlich:
a) der Vorgangsweise bei der Verständigung und der zuständigen Stellen;
b) der Modalitäten und Orte der Übernahme;
c) der für die Übernahme erforderlichen Beweismittel und anderen Unterlagen;
d) der Umstände, unter denen eine rechtswidrige Einreise anzunehmen ist;
e) der Modalitäten der Durchbeförderung;
f) den Kostenersatz;
g) der Abhaltung von Expertengesprächen.
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