Aus Anlaß der Unterzeichnung des Protokolls über den Beitritt der Regierung des Königreichs Spanien zu dem Übereinkommen von Schengen vom 14. Juni 1985, dem die Regierung der Italienischen Republik mit dem am 27. November 1990 in Paris unterzeichneten Protokoll beigetreten ist, stellen die Vertragsparteien fest, daß die kurzfristigen Maßnahmen nach Titel I dieses Übereinkommens in den Beziehungen zwischen den sechs durch dieses Übereinkommen gebundenen Regierungen und der Regierung des Königreichs Spanien unter denselben Voraussetzungen und auf dieselbe Weise wie in den Beziehungen zwischen den sechs durch dieses Übereinkommen gebundenen Regierungen Anwendung finden werden.
Bei der Unterzeichnung dieses Protokolls nimmt die Regierung des Königreichs Spanien den Inhalt des Protokolls über den Beitritt der Regierung der Portugiesischen Republik zu dem Übereinkommen von Schengen von 1985 und der beigefügten Erklärungen zur Kenntnis.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise