Im Personenverkehr führen die Polizei- und Zollbehörden ab 15. Juni 1985 im Regelfall eine einfache Sichtkontrolle der die gemeinsame Grenze mit verminderter Geschwindigkeit überquerenden Personenkraftfahrzeuge durch, ohne diese anzuhalten. Sie können jedoch durch Stichproben eingehendere Kontrollen vornehmen. Diese sollen möglichst außerhalb der Fahrspur erfolgen, so daß der Verkehrsfluß der anderen Fahrzeuge beim Grenzübertritt nicht unterbrochen wird.
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