BundesrechtInternationale VerträgeAufhebung der Sichtvermerkspflicht von Diplomaten- und Dienstpässen (Peru)Art. 3

Art. 3

In Kraft seit 01. Januar 1996
Up-to-date

Dieses Abkommen befreit die Staatsbürger beider Vertragsstaaten nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und rechtlichen Bestimmungen des anderen Vertragsstaates betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Ausländern einzuhalten.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden