Art. 3 — Aufhebung der Sichtvermerkspflicht von Diplomaten- und Dienstpässen (Peru)
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Dieses Abkommen befreit die Staatsbürger beider Vertragsstaaten nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und rechtlichen Bestimmungen des anderen Vertragsstaates betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Ausländern einzuhalten.
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